Das sind die besten Babyfone
Stiftung Warentest hat 17 Geräte geprüft
Berlin. Mit Video, per App auf dem Smartphone oder klassisch nur mit Ton? Beim Kauf von Babyfonen haben Eltern die Qual der Wahl. Wirklich zuverlässig arbeiten aber nur die Geräte, die nichts außer Ton übertragen. Das hat die Stiftung Warentest bei einem Test von 17 Geräten herausgefunden – sechs mit Ton, sechs mit Video und fünf Babywebcams samt App.
Babyfone ohne Kamera sind nicht nur zuverlässig, sondern auch günstig. Ordentliche Modelle gibt es für etwa 50 Euro. Im Nachteil sind hier Eltern, deren Kinder im Schlaf viele Geräusche machen – es drohen Fehlalarme. Abhilfe schaffen Babyfone mit Kamera. Anständige Modelle kosten hier mindestens 170 Euro, gute Bildqualität dürfen Eltern dafür aber nicht erwarten, so die Warentester.
Baby-webcams haben auf den ersten Blick Vorteile: Große Reichweite etwa, und die Bilder kommen per App aufs Handy. In der Praxis ist die Einrichtung aber oft kompliziert, so die Warentester. Zudem ist die Technik störanfällig: Sobald es Probleme mit Internetverbindung oder Wlan gibt, können sich Eltern nicht mehr darauf verlassen. Und nicht alle Geräte warnen bei einer unterbrochenen Verbindung. Ein „Gut“gab es im Test nur für Babyfone ohne Kamera: SCD585 von Philips und BM 2300 von Vtech. Auch bei den Video-babyfonen hat Philips mit dem SCD630/26 die Nase vorn, dahinter folgt das MBP48 von Motorola – für beide gab es die Note „befriedigend“. Die zwei besten Babywebcams bekommen ebenfalls diese Note: SCD870 von Philips und Babycamera A014409 von Babymoov. (dpa) Berlin. Auf Millionen von Konten deutscher Banken und Sparkassen tut sich im Wortsinn gar nichts. Irgendwann eingerichtet, wurde dort Geld geparkt – und in so manchem Fall schlicht vergessen. Das Nrw-finanzministerium, damals unter Führung von Norbert Walter-borjans (SPD), schätzte 2016, dass in Deutschland zwei Milliarden Euro auf „herrenlosen Konten“schlummern. Was der Öffentlichkeit kaum bekannt sein dürfte: Nach Ablauf einer gewissen Zeit dürfen Banken dieses Geld behalten.
Die Rede ist von „nachrichtenlosen Konten“. Wenn der Bank der Kontakt zum Kunden verloren geht – sei es im Todesfall, sei es bloß durch eine Adressänderung – beginnt die Uhr zu ticken. Nach exakt 30 Jahren klingelt dann der Wecker, und die Bank ist berechtigt, ein noch vorhandenes Guthaben „auszubuchen“, mit anderen Worten: sich selbst gutzuschreiben. Aus Sicht der Banken fordere dies das Bilanzrecht.
So erklärt es sich, dass die Anstrengungen der Banken bisweilen nicht sonderlich ausdauernd sind, wenn es darum geht, einen verloren gegangenen Kunden wiederzufinden. Als ausreichend, so beklagt es etwa der Verband Deutscher Erbenermittler, gelten teils schon Anfragen beim Einwohnermeldeamt oder die Nutzung der Umzugsdatenbank der Deutschen Post. Und sollte diese Minimalrecherche nichts ergeben, haben die Banken ihrer Pflicht damit eben Genüge getan. Auch andere Beobachter des Bankensektors wie etwa die Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass die Banken mehr dafür tun könnten, dass die Guthaben längst verstorbener Kontoinhaber auch bei den rechtmäßigen Erben ankommen. Alexander von Schmettow vom Spitzenverband der Sparkassen (DSGV) stellt hingegen klar: Von sich aus müssen Banken nicht tätig werden. „Das Kreditinstitut ist dazu nicht verpflichtet. Umgekehrt wird eine Suche eingeleitet, wenn ein Erbe nach Konten seiner verstorbenen Angehörigen sucht und keinerlei Kenntnisse hat“, sagt von Schmettow.
Das kann allerdings der sprichwörtlichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen gleichkommen. Denn wenn der Erbe gar nicht weiß, ob es irgendwo ein vergessenes Konto, Wertpapierdepot oder Schließfach gibt: Bei welcher Bank soll er dann anfangen, danach zu suchen?
Wenigstens gibt es die Erleichterung, dass der suchende Erbe nicht bei jeder Bank einzeln nachfragen muss. Zumindest bei den Kreditinstituten, die einem der größeren Branchenverbände angehören, genügt in der Regel eine Anfrage an die zentrale Servicestelle, um alle Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes deutscher Banken, des Sparkassen- und Giroverbandes und des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken abzudecken.
Das gilt allerdings nicht für die ganze inländische Bankenlandschaft – nicht zuletzt, weil seit 2017 der Bundesverband Öffentlicher Banken, zu dem u. a. die Landesbanken und die Förderbanken des Bundes und der Länder gehören, an seine Mitglieder verweist.
Ein zentrales Register für alle nachrichtenlosen Konten, wie es etwa die Erbenermittler oder auch die Grünen im Bundestag fordern, gibt es jedoch nicht. Bisher müssen Erben, die verschollenen Konten auf der Spur sind, noch die unterschiedlichen Institutionen anfragen. Dafür immerhin sind die Regularien einheitlich, auch was die Legitimation betrifft. Alexander von Schmettow vom DSGV erklärt: „Der Erbe muss sich entweder mit Erbschein oder Testament (nur in Kopie) legitimieren. Sonst leitet die Nachforschungsstelle des DSGV gar kein Suchverfahren ein. Wir verlangen also die entsprechende Legitimation. Dritte, etwa die Anwälte des Erben, benötigen zusätzlich eine Vollmacht.“Entsprechend halten es auch die anderen Bankenverbände.
Ganz umsonst ist der Service allerdings nicht. Die Banken sind zwar verpflichtet, Auskünfte zu einem konkreten Anlass zu geben, etwa dem Finanzamt auf Anfrage mitzuteilen, welche Guthaben ein Verstorbener bei ihnen hat; die Anfrage seitens eines echten oder vermeintlichen Erben ist dagegen kostenpflichtig. Für einen solchen Antrag auf Kontennachforschung dürfen Kreditinstitute grundsätzlich eine Gebühr verlangen; Phantasiepreise jedoch sind nicht zulässig, sondern müssen angemessen sein und sich am tatsächlichen Aufwand orientieren, der im Rahmen der Nachforschung entstanden ist. bis - - - - -
Notierung Super-heizöl vom . Januar/preise je Liter inkl. Mehrwertsteuer frei Verwendertank für eine Abladestelle in Thüringen, übermittelt vom Verband für Energiehandel Südwest-mitte. Änderungen infolge zeitlicher Differenz zwischen Notierung und Veröffentlichung sind möglich. Ortsgespräche im Inland Montag bis Freitag Ferngespräche im Inland -Uhr ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-,
Montag bis Freitag -Uhr -Uhr - Uhr -Uhr -Uhr
„Minimalrecherche“in der Kritik
Festnetz zu Handy Montag bis Sonntag
Ct / min