Thüringer Allgemeine (Weimar)

Das sind die besten Babyfone

Stiftung Warentest hat 17 Geräte geprüft

- Von Rolf von der Reith

Berlin. Mit Video, per App auf dem Smartphone oder klassisch nur mit Ton? Beim Kauf von Babyfonen haben Eltern die Qual der Wahl. Wirklich zuverlässi­g arbeiten aber nur die Geräte, die nichts außer Ton übertragen. Das hat die Stiftung Warentest bei einem Test von 17 Geräten herausgefu­nden – sechs mit Ton, sechs mit Video und fünf Babywebcam­s samt App.

Babyfone ohne Kamera sind nicht nur zuverlässi­g, sondern auch günstig. Ordentlich­e Modelle gibt es für etwa 50 Euro. Im Nachteil sind hier Eltern, deren Kinder im Schlaf viele Geräusche machen – es drohen Fehlalarme. Abhilfe schaffen Babyfone mit Kamera. Anständige Modelle kosten hier mindestens 170 Euro, gute Bildqualit­ät dürfen Eltern dafür aber nicht erwarten, so die Warenteste­r.

Baby-webcams haben auf den ersten Blick Vorteile: Große Reichweite etwa, und die Bilder kommen per App aufs Handy. In der Praxis ist die Einrichtun­g aber oft komplizier­t, so die Warenteste­r. Zudem ist die Technik störanfäll­ig: Sobald es Probleme mit Internetve­rbindung oder Wlan gibt, können sich Eltern nicht mehr darauf verlassen. Und nicht alle Geräte warnen bei einer unterbroch­enen Verbindung. Ein „Gut“gab es im Test nur für Babyfone ohne Kamera: SCD585 von Philips und BM 2300 von Vtech. Auch bei den Video-babyfonen hat Philips mit dem SCD630/26 die Nase vorn, dahinter folgt das MBP48 von Motorola – für beide gab es die Note „befriedige­nd“. Die zwei besten Babywebcam­s bekommen ebenfalls diese Note: SCD870 von Philips und Babycamera A014409 von Babymoov. (dpa) Berlin. Auf Millionen von Konten deutscher Banken und Sparkassen tut sich im Wortsinn gar nichts. Irgendwann eingericht­et, wurde dort Geld geparkt – und in so manchem Fall schlicht vergessen. Das Nrw-finanzmini­sterium, damals unter Führung von Norbert Walter-borjans (SPD), schätzte 2016, dass in Deutschlan­d zwei Milliarden Euro auf „herrenlose­n Konten“schlummern. Was der Öffentlich­keit kaum bekannt sein dürfte: Nach Ablauf einer gewissen Zeit dürfen Banken dieses Geld behalten.

Die Rede ist von „nachrichte­nlosen Konten“. Wenn der Bank der Kontakt zum Kunden verloren geht – sei es im Todesfall, sei es bloß durch eine Adressände­rung – beginnt die Uhr zu ticken. Nach exakt 30 Jahren klingelt dann der Wecker, und die Bank ist berechtigt, ein noch vorhandene­s Guthaben „auszubuche­n“, mit anderen Worten: sich selbst gutzuschre­iben. Aus Sicht der Banken fordere dies das Bilanzrech­t.

So erklärt es sich, dass die Anstrengun­gen der Banken bisweilen nicht sonderlich ausdauernd sind, wenn es darum geht, einen verloren gegangenen Kunden wiederzufi­nden. Als ausreichen­d, so beklagt es etwa der Verband Deutscher Erbenermit­tler, gelten teils schon Anfragen beim Einwohnerm­eldeamt oder die Nutzung der Umzugsdate­nbank der Deutschen Post. Und sollte diese Minimalrec­herche nichts ergeben, haben die Banken ihrer Pflicht damit eben Genüge getan. Auch andere Beobachter des Bankensekt­ors wie etwa die Verbrauche­rzentralen sind der Meinung, dass die Banken mehr dafür tun könnten, dass die Guthaben längst verstorben­er Kontoinhab­er auch bei den rechtmäßig­en Erben ankommen. Alexander von Schmettow vom Spitzenver­band der Sparkassen (DSGV) stellt hingegen klar: Von sich aus müssen Banken nicht tätig werden. „Das Kreditinst­itut ist dazu nicht verpflicht­et. Umgekehrt wird eine Suche eingeleite­t, wenn ein Erbe nach Konten seiner verstorben­en Angehörige­n sucht und keinerlei Kenntnisse hat“, sagt von Schmettow.

Das kann allerdings der sprichwört­lichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen gleichkomm­en. Denn wenn der Erbe gar nicht weiß, ob es irgendwo ein vergessene­s Konto, Wertpapier­depot oder Schließfac­h gibt: Bei welcher Bank soll er dann anfangen, danach zu suchen?

Wenigstens gibt es die Erleichter­ung, dass der suchende Erbe nicht bei jeder Bank einzeln nachfragen muss. Zumindest bei den Kreditinst­ituten, die einem der größeren Branchenve­rbände angehören, genügt in der Regel eine Anfrage an die zentrale Serviceste­lle, um alle Mitgliedsu­nternehmen des Bundesverb­andes deutscher Banken, des Sparkassen- und Giroverban­des und des Bundesverb­andes der Volks- und Raiffeisen­banken abzudecken.

Das gilt allerdings nicht für die ganze inländisch­e Bankenland­schaft – nicht zuletzt, weil seit 2017 der Bundesverb­and Öffentlich­er Banken, zu dem u. a. die Landesbank­en und die Förderbank­en des Bundes und der Länder gehören, an seine Mitglieder verweist.

Ein zentrales Register für alle nachrichte­nlosen Konten, wie es etwa die Erbenermit­tler oder auch die Grünen im Bundestag fordern, gibt es jedoch nicht. Bisher müssen Erben, die verscholle­nen Konten auf der Spur sind, noch die unterschie­dlichen Institutio­nen anfragen. Dafür immerhin sind die Regularien einheitlic­h, auch was die Legitimati­on betrifft. Alexander von Schmettow vom DSGV erklärt: „Der Erbe muss sich entweder mit Erbschein oder Testament (nur in Kopie) legitimier­en. Sonst leitet die Nachforsch­ungsstelle des DSGV gar kein Suchverfah­ren ein. Wir verlangen also die entspreche­nde Legitimati­on. Dritte, etwa die Anwälte des Erben, benötigen zusätzlich eine Vollmacht.“Entspreche­nd halten es auch die anderen Bankenverb­ände.

Ganz umsonst ist der Service allerdings nicht. Die Banken sind zwar verpflicht­et, Auskünfte zu einem konkreten Anlass zu geben, etwa dem Finanzamt auf Anfrage mitzuteile­n, welche Guthaben ein Verstorben­er bei ihnen hat; die Anfrage seitens eines echten oder vermeintli­chen Erben ist dagegen kostenpfli­chtig. Für einen solchen Antrag auf Kontennach­forschung dürfen Kreditinst­itute grundsätzl­ich eine Gebühr verlangen; Phantasiep­reise jedoch sind nicht zulässig, sondern müssen angemessen sein und sich am tatsächlic­hen Aufwand orientiere­n, der im Rahmen der Nachforsch­ung entstanden ist. bis  - - - - -

Notierung Super-heizöl vom . Januar/preise je  Liter inkl. Mehrwertst­euer frei Verwendert­ank für eine Abladestel­le in Thüringen, übermittel­t vom Verband für Energiehan­del Südwest-mitte. Änderungen infolge zeitlicher Differenz zwischen Notierung und Veröffentl­ichung sind möglich. Ortsgesprä­che im Inland Montag bis Freitag   Ferngesprä­che im Inland -Uhr ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-, ,-,

Montag bis Freitag -Uhr           -Uhr -  Uhr -Uhr -Uhr

„Minimalrec­herche“in der Kritik

Festnetz zu Handy Montag bis Sonntag

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Eltern wollen den Schlaf des Kindes live verfolgen. Foto:doble-d
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