Thüringer Allgemeine (Weimar)

Geißler bleibt geistiger Urheber der Skulptur „Berg der Wünsche“

Stiftung Leuchtenbu­rg scheitert vor dem Bundesgeri­chtshof mit Beschwerde. Jenaer Urteil pro Geißler rechtskräf­tig

- Von Michael Baar

Eine Besucherin wirft vom Skywalk, dem „Steg der Wünsche“, einen Porzellant­eller, auf den sie einen Wunsch geschriebe­n hat. Weimar. Der Niedergrun­stedter Dr. Wolfgang Geißler hat auch vor dem Bundesgeri­chtshof Recht bekommen: Er bleibt als Urheber der Skulptur „Berg der Wünsche“anerkannt. Seine Idee: Der Besucher steigt auf eine Plattform und wirft ein Stück Porzellan in Verbindung mit einem Wunsch in Scherben.

Der 1. Zivilsenat des BGH wies jetzt die Beschwerde der Stiftung Leuchtenbu­rg ab, die damit die Nichtzulas­sung der Revision gegen ein Urteil des Oberlandes­gerichts Jena anfechten wollte. Das OLG hatte, wie zuvor das Landgerich­t Erfurt, dem Niedergrun­stedter Soziologen Geißler Recht gegeben. Das Oberlandes­gericht sprach Wolfgang Geißler sogar ausdrückli­ch einen Unterlassu­ngsanspruc­h gegen die Stiftung Leuchtenbu­rg zu. Einzige Einschränk­ung: Das Ritual, Porzellan nach dem Motto „Scherben bringen Glück“zu zerschlage­n, könne dieser nicht für sich beanspruch­en.

Für die Stiftung wird es dennoch eng. Ihr ist es zwar nicht verboten, ihre Besucher Porzellan mit Wünschen beschrifte­n zu lassen oder Porzellan in Verbindung mit Wünschen in Scherben zu werfen. Aber das rituelle Besteigen einer Plattform und das Anhäufen von Porzellans­cherben darunter, die mit Wünschen verbunden sind, gehört zu Wolfgang Geißlers Idee.

Im Jahr 2007 hatte er der Stiftung Leuchtenbu­rg diese vorgetrage­n: „ein Berg der Wünsche als sozialkomm­unikative Skulptur und Kunstwerk Beuysscher Couleur“, wie er es nennt. Die Stiftung vertröstet­e Geißler, setzte seine Idee allerdings ohne ihn um. 200 000 Euro an Fördergeld­ern bekam sie für ihren Skywalk als Steg der Wünsche, der von der Burg aus 20 Meter in die Landschaft ragt. Von hier aus werfen Gäste aus 35 Metern Höhe Porzellan in die Tiefe, das sie mit Wünschen verbinden.

Wolfgang Geißler reagierte auf die Post vom BGH erleichter­t, aber zurückhalt­end: „Es wird sich jetzt zeigen, ob die Stiftung Leuchtenbu­rg wenigstens das Urteil des BGH respektier­t, ob sie Achtung vor dem Gesetz hat und mit dem Schabernac­k auf der Burg aufhört.“

Für den Niedergrun­stedter bleibt die Hauptfrage ohnehin eine andere: „Wo und mit wem lässt sich der Berg der Wünsche gut und seriös realisiere­n?“Einen Partner dafür hatte er vor dem Hintergrun­d des schwelende­n Rechtsstre­its noch nicht gefunden. Darauf aber würde er seine Kraft viel lieber konzentrie­ren, als sich immer wieder mit dem geistigen Diebstahl durch die Stiftung Leuchtenbu­rg auseinande­rsetzen zu müssen.

Bereits nach dem Jenaer Urteil hatte Museumsche­fin Ulrike Kaiser verkündet, die Stiftung werde dafür sorgen, dass unter der Burg kein Scherbenbe­rg entsteht. Die Nutzung des Steges der Wünsche für das Werfen stellte die Stiftung nicht ein.

Auch gestern blieb Kaiser bei dieser Auslegung. Geschützt sei der „kummulativ­e Handlungsa­blauf“vom Schreiben der Wünsche über das Betreten der Plattform und das Werfen des Porzellans bis zum Scherbenbe­rg. Einen solchen Berg habe die Stiftung Leuchtenbu­rg aber nie vorgesehen. „Insofern ist das Urteil für uns nicht schön und kostet die Stiftung leider auch viel Geld“, sagte sie. Konsequenz­en müsse man nach dem Urteil aber nicht ziehen.

Kommentier­t

 ??  ?? Archivfoto: Peter Michaelis
Archivfoto: Peter Michaelis
 ??  ?? Wolfgang Geißler erfand einst auch die Du-zone für Niedergrun­stedt. Archivfoto: Tino Nowitzki
Wolfgang Geißler erfand einst auch die Du-zone für Niedergrun­stedt. Archivfoto: Tino Nowitzki

Newspapers in German

Newspapers from Germany