Geißler bleibt geistiger Urheber der Skulptur „Berg der Wünsche“
Stiftung Leuchtenburg scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit Beschwerde. Jenaer Urteil pro Geißler rechtskräftig
Eine Besucherin wirft vom Skywalk, dem „Steg der Wünsche“, einen Porzellanteller, auf den sie einen Wunsch geschrieben hat. Weimar. Der Niedergrunstedter Dr. Wolfgang Geißler hat auch vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen: Er bleibt als Urheber der Skulptur „Berg der Wünsche“anerkannt. Seine Idee: Der Besucher steigt auf eine Plattform und wirft ein Stück Porzellan in Verbindung mit einem Wunsch in Scherben.
Der 1. Zivilsenat des BGH wies jetzt die Beschwerde der Stiftung Leuchtenburg ab, die damit die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena anfechten wollte. Das OLG hatte, wie zuvor das Landgericht Erfurt, dem Niedergrunstedter Soziologen Geißler Recht gegeben. Das Oberlandesgericht sprach Wolfgang Geißler sogar ausdrücklich einen Unterlassungsanspruch gegen die Stiftung Leuchtenburg zu. Einzige Einschränkung: Das Ritual, Porzellan nach dem Motto „Scherben bringen Glück“zu zerschlagen, könne dieser nicht für sich beanspruchen.
Für die Stiftung wird es dennoch eng. Ihr ist es zwar nicht verboten, ihre Besucher Porzellan mit Wünschen beschriften zu lassen oder Porzellan in Verbindung mit Wünschen in Scherben zu werfen. Aber das rituelle Besteigen einer Plattform und das Anhäufen von Porzellanscherben darunter, die mit Wünschen verbunden sind, gehört zu Wolfgang Geißlers Idee.
Im Jahr 2007 hatte er der Stiftung Leuchtenburg diese vorgetragen: „ein Berg der Wünsche als sozialkommunikative Skulptur und Kunstwerk Beuysscher Couleur“, wie er es nennt. Die Stiftung vertröstete Geißler, setzte seine Idee allerdings ohne ihn um. 200 000 Euro an Fördergeldern bekam sie für ihren Skywalk als Steg der Wünsche, der von der Burg aus 20 Meter in die Landschaft ragt. Von hier aus werfen Gäste aus 35 Metern Höhe Porzellan in die Tiefe, das sie mit Wünschen verbinden.
Wolfgang Geißler reagierte auf die Post vom BGH erleichtert, aber zurückhaltend: „Es wird sich jetzt zeigen, ob die Stiftung Leuchtenburg wenigstens das Urteil des BGH respektiert, ob sie Achtung vor dem Gesetz hat und mit dem Schabernack auf der Burg aufhört.“
Für den Niedergrunstedter bleibt die Hauptfrage ohnehin eine andere: „Wo und mit wem lässt sich der Berg der Wünsche gut und seriös realisieren?“Einen Partner dafür hatte er vor dem Hintergrund des schwelenden Rechtsstreits noch nicht gefunden. Darauf aber würde er seine Kraft viel lieber konzentrieren, als sich immer wieder mit dem geistigen Diebstahl durch die Stiftung Leuchtenburg auseinandersetzen zu müssen.
Bereits nach dem Jenaer Urteil hatte Museumschefin Ulrike Kaiser verkündet, die Stiftung werde dafür sorgen, dass unter der Burg kein Scherbenberg entsteht. Die Nutzung des Steges der Wünsche für das Werfen stellte die Stiftung nicht ein.
Auch gestern blieb Kaiser bei dieser Auslegung. Geschützt sei der „kummulative Handlungsablauf“vom Schreiben der Wünsche über das Betreten der Plattform und das Werfen des Porzellans bis zum Scherbenberg. Einen solchen Berg habe die Stiftung Leuchtenburg aber nie vorgesehen. „Insofern ist das Urteil für uns nicht schön und kostet die Stiftung leider auch viel Geld“, sagte sie. Konsequenzen müsse man nach dem Urteil aber nicht ziehen.
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