Minister Heil verspricht Recht auf Heimarbeit
Trotz Widerstands der Union pocht der Spd-arbeitsminister auf Umsetzung seiner Projekte. Gelingt es der Koalition, ihre Konflikte abzubauen?
Berlin. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Pläne bekräftigt, einen Rechtsanspruch auf Arbeit von zu Hause aus einzuführen. „Ich werde ein Recht auf Homeoffice auf den Weg bringen, das die Balance von Sicherheit und Flexibilität wahrt“, sagte Heil der Deutschen Presse-agentur am Montag. Widerspruch vom Koali- tionspartner Union versuchte er durch einen Verweis auf den gemeinsam vereinbarten Vertrag zu entkräften: „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, mehr Spielraum für Familienzeit zu schaffen“, betonte Heil. „Das werde ich einlösen.“
Deutlicher noch als in der vor gut einem Jahr getroffenen Vereinbarung steht das Recht auf Homeoffice im neuen Sozialstaatsprogramm. Damit will die SPD aus dem Umfragetief kommen und bei den anstehenden Wahlen punkten. Studien zufolge könnten aktuell rund 40 Prozent der Beschäftigten per Internet von zu Hause aus arbeiten. Nur zwölf Prozent aber bekämen ihren Wunsch nach flexibler Arbeit von den Arbeitgebern tatsächlich erfüllt. Damit die Arbeitszeit nicht ausufert, sollen Arbeitnehmer nach Vorstellung der SPD besser vor einer ständigen Erreichbarkeit durch Vorgesetzte geschützt werden.
Auch Parteichefin Andrea Nahles hatte sich zuletzt für neue gesetzliche Grundlagen für diesen Teil des Arbeitsmarkts ausgesprochen, da Homeoffice bei Millionen Arbeitsplätzen möglich sei. Zeit werde für viele Arbeitnehmer immer wichtiger. Bereits der Staatssekretär im Arbeitsministerium, Björn Böhning, hatte vor einiger Zeit „unbürokratische Lösungen“für ein Recht auf Homeoffice angekündigt.
Beim Koalitionspartner Union kommen die Pläne nicht so gut an. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSUBundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), sprach sich bereits gegen einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice aus. Es gebe zwar viele Bereiche, in denen das Arbeiten von zu Hause aus sinnvoll sei, sagte Weiß kürzlich. Einen Rechtsanspruch darauf solle es aber nicht geben. (dpa)