Änderung von Tag unzumutbar
Ich habe einen Vertrag über einen Tanzkurs abgeschlossen. Dort war klar geregelt, an welchem Wochentag der Kurs stattfinden soll. Jetzt hat die Tanzschule mitgeteilt, dass der Unterricht an einem anderen Tag stattfindet. Da können mein Mann und ich aber nicht. Kann ich den Vertrag kündigen? Im Vertrag hat sich das Tanzstudio vorbehalten, den Tag ändern zu können. Das war uns nicht aufgefallen. Eine Alternative wird uns nicht vorgeschlagen. Was können wir tun? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ich bin der Ansicht, dass Sie fristlos aus dem Vertrag herauskönnen. Die Regelung im Vertrag, dass der Wochentag geändert werden kann, halte ich für unzulässig. Zwar gewährt man Unternehmern bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen durchaus die Möglichkeit, Leistungsänderungen vorzunehmen. So darf sich ein Fitnessstudio vorbehalten, die Kurszeiten zu ändern. Allerdings muss dies so geschehen, dass die Änderungen dem Kunden auch zumutbar sind.
In Ihrem Fall ist klar geregelt, wann genau der Tanzkurs stattfinden soll. Das ist klar Vertragsbestandteil. Eine Änderung ohne Ihre Zustimmung geht meiner Meinung nicht – auch wenn im Vertrag hierzu eine Regelung getroffen wurde.
Den Passus halte ich für unzulässig, weil die Änderung Ihnen gerade nicht zumutbar ist. Sie können nicht mehr an dem Tanzkurs teilnehmen, müssten aber trotzdem bezahlen.
Ist die Einhaltung einer vertraglichen Regelung unmöglich, werden beide Vertragsparteien von ihren vertraglichen Pflichten befreit: Das hieße, dass Sie aufgrund der Änderung des Termins sofort aus dem Vertrag herauskommen.