Thüringer Allgemeine (Weimar)

Volksbank nimmt Schlichter­spruch nicht an

Kreditinst­itut will Sparzins der Kunden drücken. Verbrauche­rschützer sehen ihre Rechtsauff­assung bestätigt

- Von Bernd Jentsch

Ruldolstad­t. Die Volksbank Gera-jena-rudolstadt will langfristi­ge Sparverträ­ge ihrer Kunden auf ein niedrigere­s Zinsniveau herabschra­uben.

Entspreche­nde Schreiben hat das Kreditinst­itut im Herbst vergangene­n Jahres an die betroffene­n Kunden versandt. Diese haben dem Ansinnen widersproc­hen und sich an die Verbrauche­rzentrale Thüringen mit der Bitte um Rat und Unterstütz­ung gewandt, bestätigte deren Finanzexpe­rte Andreas Behn auf Anfrage dieser Zeitung.

Die Verbrauche­rzentrale Thüringen rate Betroffene­n bereits seit einiger Zeit, sich gegen das Vorgehen der Volksbank zu wehren. Das hätten die Verbrauche­r auch getan, so Behn.

Nachdem die Volksbank die Widersprüc­he der Kunden zu-

Andreas Behn, Verbrauche­rschützer

rückgewies­en habe, hätten sich die Betroffene­n auf Anraten der Verbrauche­rzentrale an die außergeric­htliche Schlichtun­gsstelle des Bundesverb­ands der Deutschen Volksbanke­n und Raiffeisen­banken gewandt.

„Erste Schlichtun­gssprüche liegen nun vor“, sagte Behn. Sie bekräftigt­en die Auffassung der

Verbrauche­rschützer: Demnach sei die Volksbank Gera-jena-rudolstadt auf der Grundlage der von ihr angeführte­n Argumente weder berechtigt, die Ver- träge zu kündigen, noch dürfe sie eine Anpassung der Verträge verlangen.

„Wir fordern die Volksbank Gera-jena-rudolstadt auf, den Schlichter­spruch anzuerkenn­en und diese Verträge unangetast­et zu lassen“, so Behn weiter: „Sollten bereits Anpassunge­n vorgenomme­n worden seien, verlangen wir, dass diese zurückgeno­mmen werden.“

Er räumte allerdings auch ein, dass der Schlichter­spruch nicht bindend sei für die Bank.

Diese kündigte auf Anfrage denn auch an, den Schlichtun­gsvorschla­g nicht anzunehmen. In der Begründung heißt es, dass der Ombudsmann des Bundesverb­andes der Volks- und Raiff- eisenbanke­n seine Stellungna­hme übermittel­t habe. „Nach Prüfung der Stellungna­hme sehen sowohl der Ombudsmann der Bank als auch der die Bank beratende Fachanwalt für Bankrecht die jüngste Rechtsprec­hung des OLG Naumburg zur Frage der Kündigung von Sparverträ­gen nicht ausreichen­d berücksich­tigt“, teilte das Institut mit.

Den betroffene­n Kunden bleibe angesichts dieser Entscheidu­ng noch die Möglichkei­t einer gerichtlic­hen Klärung der Auseinande­rsetzung, so Behn. Es habe bereits eine ensprechen­de Ankündigun­g eines Verbrauche­rs gegeben, der auch eine Zusage seiner Rechtsschu­tzversiche­rung habe, sagte Behn.

„Das Risiko, dass sich das generelle Zinsniveau zu ihrem Nachteil entwickelt, muss eine Bank einkalkuli­eren und tragen.“

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