Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kommt
Regierungsfraktionen bringen Entwurf im März ein. CDU sieht wichtige Fragen noch nicht geklärt
Erfurt. Die Koalitionsfraktionen im Landtag werden noch in diesem Monat das Gesetz auf den Weg bringen, das die Straßenausbaubeiträge abschaffen soll. Das teilte gestern die LinkeFraktion mit.
Innenminister Georg Maier (SPD) kündigte seine Unterstützung an. Für das klassische Gesetzgebungsverfahren, bei dem die Regierung einen Entwurf einbringe, werde die Zeit zu knapp, sagte er.
Ein Gutachten, das seit der vergangenen Woche vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürgerbeiträge, die Tausende Euro ausmachen können, ohne das Risiko einer Klagewelle rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden können.
Auch Sicht der Cdu-fraktion lässt jedoch das Gutachten „wesentliche Fragen“offen. „Der Teufel steckt gerade bei diesem Thema in den Details, die wir gern geklärt hätten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Geibert. So sei der zukünftige Umgang mit gestundeten Beiträgen unklar – oder mit Bescheiden, die vor dem 1. Januar 2019 ergangen, aber ganz oder teilweise nicht fällig gestellt worden seien.
Der Kommunalpolitiker der Afd-fraktion, Jörg Henke, sprach von Torschlusspanik von Rot-rot-grün. Das Innenministerium hätte für eine Regelung ausreichend Zeit gehabt.
Die Landesregierung hat immer wieder betont, dass es ihr um eine rechtssichere Regelung geht. Sie soll die Rückzahlung von Straßenausbau-beiträgen aus den vergangenen 20 bis 30 Jahren verhindern. Kommunen, die bisher die Beiträge erheben, sollen künftig vom Land einen Ausgleich für die wegfallenden Einnahmen aus den Zahlungen der Bürger erhalten.
Maier sagte, er plädiere dafür, dass die Beiträge für 2019 begonnene Projekte wegfallen. Eine Übergangslösung sollte es seiner Ansicht nach für Projekte geben, die 2018 begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurden. „Dafür sollte das Land zahlen, also die Bürgerbeträge übernehmen.“
Eine Regelung, die sich danach richte, wann die Beitragsbescheide an die Bürger verschickt wurden, halte er dagegen für proble- matisch. Dann könnte es passieren, dass Bürger, die ihr Grundstück auf der rechten Straßenseite haben, zahlen müssten, die auf der linken, wo die Arbeiten etwas später starteten, aber nicht. „Das wäre ungerecht. Vollständige Gerechtigkeit wird es aber nicht geben.“Das würde auch bedeuten, dass die Anwohner für 2018 abgeschlossene Straßenausbauprojekte von den Kommunen noch zur Kasse gebeten werden könnten. Solche Härtefälle könnten nicht ausgeschlossen werden. Maier: „Das wird weh tun.“(md/dpa)