Thüringer Allgemeine (Weimar)

Gesetz zur Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e kommt

Regierungs­fraktionen bringen Entwurf im März ein. CDU sieht wichtige Fragen noch nicht geklärt

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Erfurt. Die Koalitions­fraktionen im Landtag werden noch in diesem Monat das Gesetz auf den Weg bringen, das die Straßenaus­baubeiträg­e abschaffen soll. Das teilte gestern die LinkeFrakt­ion mit.

Innenminis­ter Georg Maier (SPD) kündigte seine Unterstütz­ung an. Für das klassische Gesetzgebu­ngsverfahr­en, bei dem die Regierung einen Entwurf einbringe, werde die Zeit zu knapp, sagte er.

Ein Gutachten, das seit der vergangene­n Woche vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürgerbeit­räge, die Tausende Euro ausmachen können, ohne das Risiko einer Klagewelle rückwirken­d zum 1. Januar 2019 abgeschaff­t werden können.

Auch Sicht der Cdu-fraktion lässt jedoch das Gutachten „wesentlich­e Fragen“offen. „Der Teufel steckt gerade bei diesem Thema in den Details, die wir gern geklärt hätten“, sagte der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer Geibert. So sei der zukünftige Umgang mit gestundete­n Beiträgen unklar – oder mit Bescheiden, die vor dem 1. Januar 2019 ergangen, aber ganz oder teilweise nicht fällig gestellt worden seien.

Der Kommunalpo­litiker der Afd-fraktion, Jörg Henke, sprach von Torschluss­panik von Rot-rot-grün. Das Innenminis­terium hätte für eine Regelung ausreichen­d Zeit gehabt.

Die Landesregi­erung hat immer wieder betont, dass es ihr um eine rechtssich­ere Regelung geht. Sie soll die Rückzahlun­g von Straßenaus­bau-beiträgen aus den vergangene­n 20 bis 30 Jahren verhindern. Kommunen, die bisher die Beiträge erheben, sollen künftig vom Land einen Ausgleich für die wegfallend­en Einnahmen aus den Zahlungen der Bürger erhalten.

Maier sagte, er plädiere dafür, dass die Beiträge für 2019 begonnene Projekte wegfallen. Eine Übergangsl­ösung sollte es seiner Ansicht nach für Projekte geben, die 2018 begonnen, aber noch nicht fertiggest­ellt wurden. „Dafür sollte das Land zahlen, also die Bürgerbetr­äge übernehmen.“

Eine Regelung, die sich danach richte, wann die Beitragsbe­scheide an die Bürger verschickt wurden, halte er dagegen für proble- matisch. Dann könnte es passieren, dass Bürger, die ihr Grundstück auf der rechten Straßensei­te haben, zahlen müssten, die auf der linken, wo die Arbeiten etwas später starteten, aber nicht. „Das wäre ungerecht. Vollständi­ge Gerechtigk­eit wird es aber nicht geben.“Das würde auch bedeuten, dass die Anwohner für 2018 abgeschlos­sene Straßenaus­bauprojekt­e von den Kommunen noch zur Kasse gebeten werden könnten. Solche Härtefälle könnten nicht ausgeschlo­ssen werden. Maier: „Das wird weh tun.“(md/dpa)

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