Dreieinhalb Jahre Haft für prügelnden Ehemann
Schwerer Fall von häuslicher Gewalt im Kyffhäuserkreis: 31-Jähriger soll zur Therapie
Mühlhausen. Alwani W. muss wahrscheinlich nicht erneut ins Gefängnis. Fast ein Jahr nach seiner Festnahme hat das Landgericht Mühlhausen den 31-jährigen gebürtigen Erfurter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt – drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe lautet der Richterspruch. Ein Jahr hat er in der Untersuchungshaft bereits abgesessen. Zugleich soll er zwei Jahre im Maßregelvollzug seine Drogensucht therapieren lassen. Verblieben wenige Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. All das aber erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird. „Ich werde Revision einlegen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Jauch. Er hatte die Ex-ehefrau von Alwani W. vertreten, die als Nebenklägerin auftrat. Jauch geht mit dem Urteil kritisch um. Juri Gold- stein, der den Angeklagten vertreten hat, bewertet den Richterspruch positiver. „Das Urteil sorgt dafür, dass mein Mandat seine Therapie antreten kann“, sagte er. Sein Mandant – der schon einmal eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen hat – sah sich erneut dem Vorwurf des ver- suchten Totschlags ausgesetzt, der aus Mangel an Beweisen schnell fallengelassen wurde.
Die Staatsanwaltschaft klagte W. an, weil er seine damalige Frau schwer misshandelt haben soll. W. ist offenbar im Drogenrausch ausgerastet. Das Gericht erkannte verminderte Schuldfä- higkeit an. In einer stundenlangen Vernehmung schilderte das Opfer ein Martyrium. Er habe mit einem massiven Holzstuhl auf sie eingeschlagen. Als der Stuhl zerbrochen war, habe er mit dem Stuhlbein weitergemacht und mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen.