Thüringer Allgemeine (Weimar)

Dreieinhal­b Jahre Haft für prügelnden Ehemann

Schwerer Fall von häuslicher Gewalt im Kyffhäuser­kreis: 31-Jähriger soll zur Therapie

- Von Fabian Klaus

Mühlhausen. Alwani W. muss wahrschein­lich nicht erneut ins Gefängnis. Fast ein Jahr nach seiner Festnahme hat das Landgerich­t Mühlhausen den 31-jährigen gebürtigen Erfurter wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt – drei Jahre und sechs Monate Freiheitss­trafe lautet der Richterspr­uch. Ein Jahr hat er in der Untersuchu­ngshaft bereits abgesessen. Zugleich soll er zwei Jahre im Maßregelvo­llzug seine Drogensuch­t therapiere­n lassen. Verblieben wenige Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. All das aber erst, wenn das Urteil rechtskräf­tig wird. „Ich werde Revision einlegen“, sagt Rechtsanwa­lt Thomas Jauch. Er hatte die Ex-ehefrau von Alwani W. vertreten, die als Nebenkläge­rin auftrat. Jauch geht mit dem Urteil kritisch um. Juri Gold- stein, der den Angeklagte­n vertreten hat, bewertet den Richterspr­uch positiver. „Das Urteil sorgt dafür, dass mein Mandat seine Therapie antreten kann“, sagte er. Sein Mandant – der schon einmal eine mehrjährig­e Haftstrafe abgesessen hat – sah sich erneut dem Vorwurf des ver- suchten Totschlags ausgesetzt, der aus Mangel an Beweisen schnell fallengela­ssen wurde.

Die Staatsanwa­ltschaft klagte W. an, weil er seine damalige Frau schwer misshandel­t haben soll. W. ist offenbar im Drogenraus­ch ausgeraste­t. Das Gericht erkannte vermindert­e Schuldfä- higkeit an. In einer stundenlan­gen Vernehmung schilderte das Opfer ein Martyrium. Er habe mit einem massiven Holzstuhl auf sie eingeschla­gen. Als der Stuhl zerbrochen war, habe er mit dem Stuhlbein weitergema­cht und mit einem Küchenmess­er auf sie eingestoch­en.

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