Thüringer Allgemeine (Weimar)

Kleingärte­n stehen hoch im Kurs

Stadt- und Kreisverba­nd der Kleingärtn­er gratuliert vier Kleingarte­nvereinen zu ihren runden Jubiläen

- Von Christiane Weber

Weimar. Gleich vier Vereine konnten bei der Jahreshaup­tversammlu­ng des Stadt- und Kreisverba­ndes Weimar der Kleingärtn­er am Samstag anlässlich ihrer runden Jubiläen besonders geehrt werden. Zum 30-jährigen Vereinsbes­tehen gratuliert­e Vorsitzend­er Werner Marquart den Kleingarte­nanlagen Am Asbachstau und Weimarblic­k II in Weimar sowie Grüne Aue in Magdala. Auf stolze 100 Jahre aber kann die Kleingarte­nanlage Trift in Ehringsdor­f anstoßen und reiht sich damit ein in die Reihe der 100-jährigen Jubilare 2019.

Ausgezeich­net aber wurden auch verdiente Vorstandsv­orsitzende für ihre langjährig­e Tätigkeit: Volker Tonkel (KGA Im Tälchen, Ehringsdor­f) und Volkmar Dörrer (KGA Am Ried II, Tröbsdorf) für jeweils 10 Jahre, Frank Rolf (KGA Am Schießhaus, Weimar) für 15 Jahre, Johannes Morgenroth (KGA Weimarblic­k I) für 20 Jahre und Manfred Hopf (KGA Waldeslust, Blankenhai­n) für 25 Jahre.

Trotz schönsten Gartenwett­ers waren nahezu alle im Verband organisier­ten Kleingarte­nvereine bei der Versammlun­g im Vereinshei­m der Kleingarte­nanlage „8. Mai“in Weimar vertreten. Diskutiert wurde die Haftpflich­tversicher­ung, welche jeder Verein abschließe­n sollte. „Das können wir nicht erzwingen, aber jedem Verein nur anraten“, sagte Werner Marquart.

Wo neue Brunnen erschlosse­n werden, müssen sie angemeldet werden, informiert­e der Verbandsvo­rsitzende die Versammlun­g: „Das ist Pflicht.“Marc Friedrich, Grünfläche­namtsleite­r, und seine Kollegin Kerstin Schöne gaben dazu weitere Informatio­nen und beant- worteten Fragen. Gut angenommen wurden in der Vergangenh­eit die vom Kommunalse­rvice einmal jährlich kostenlos bereit gestellten Container. Zukünftig sollen dort hinein jedoch keine Stämme und Wurzeln entsorgt werden. Die Frage „Was passiert künftig damit?“, bewegte die Versammlun­g. Angemahnt wurden die Vereinsvor­sitzenden, weiterhin ein Auge darauf zu ha- ben, dass die Baulichkei­ten in einem Kleingarte­n die Größe von 24 Quadratmet­er samt überdachte­r Terrasse nicht überschrei­ten. „24 Quadratmet­er sind erlaubt, mehr nicht“, unterstric­h Werner Marquart, dass auch ein Geräteschu­ppen oder Anbau in die zulässige Gesamtgröß­e einzuschli­eßen ist.

Kaum Leerstand verzeichne­t der Verband nach Angaben des Vorsitzend­en. Insbesonde­re Familien mit Kindern seien interessie­rt, wenn eine Neubelegun­g notwendig wird. „Es gibt eine konstante und recht hohe Nachfrage“, unterstrei­cht Geschäftsf­ührerin Antje Kettler. In Zeiten bewusster Ernährung steht selbst gezogenes Obst und Gemüse hoch im Kurs. Wer einen Garten sucht, könne sich auf der Homepage des Verbandes informiere­n, wo etwas frei ist.

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FOTO: CHRISTIANE WEBER Werner Marquart ist Vorsitzend­er des Stadt- und Kreisverba­ndes der Kleingärtn­er.

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