Widerruf vom Bücherkauf
Mir wurden zu Hause zwei Faksimile, also Bücher als Prachteditionen, für insgesamt 1998 Euro als Finanzanlageprodukte verkauft. Den Preis sollte ich in Raten zahlen: pro Buch drei Raten zu je 333 Euro. Für den Kaufvertrag gibt es eine Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, die Bücher wurden mir schon geliefert. Ich habe bereits je zwei Raten gezahlt. Kann ich trotzdem die Bücher zurückgeben und mein Geld wiederbekommen? Die Bücher sind noch originalverpackt. Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen dazu:
Faksimile sind originalgetreue Nachbildungen meist historischer Dokumente wie beispielsweise Bücher. Ob diese als Finanzanlageprodukte geeignet sind, wird hier in Zweifel gezogen, da es dafür keinen nennenswerten Markt gibt.
Zu Ihrem Fall: Der Verkäufer gewährte eine Ratenzahlung, also eine Finanzierungshilfe im Sinne der §§ 506 ff. BGB, auf die die Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag einschließlich der Pflichten, über das Widerrufsrecht zu informieren, anzuwenden sind. Der Händler hätte Ihnen also zwei Widerrufsbelehrungen an die Hand geben müssen: eine für den Kaufvertrag und eine für die Ratenvereinbarung. Ihre Frage enthält jedoch keine Angaben darüber, ob Sie über das Widerrufsrecht für Letzteres informiert wurden. Falls nicht, können Sie diese, wenn die Vereinbarung noch nicht zu lange her ist, immer noch widerrufen. Als verbundenes Geschäft ist durch den Widerruf der Ratenvereinbarung auch der Kaufvertrag gemäß § 358 Abs. 2 BGB hinfällig.
Somit besteht gegen Rückgabe der Bücher auch ein Anspruch auf Erstattung des von Ihnen bereits gezahlten Betrags.