Busvermittler und Ex-nahverkehrschef belasten sich nun gegenseitig
Prozess am Landgericht Mühlhausen nach mehr als sechs Wochen fortgesetzt. Neue Termine bis Ende Mai. Andreas R.: „Ich hätte einfach Nein sagen können“
Mühlhausen/gera/greiz. Der Prozess gegen die beiden ehemaligen Busmanager Jonas H. und Andreas R. soll vorankommen. Bis Ende Mai sind neue Termine festgelegt – weiterverhandelt wird am kommenden Montag.
Zunächst steht aber Andreas R. im Mittelpunkt der Betrachtung, als gestern nach mehr als sechs Wochen das Verfahren in den nächsten Verhandlungstag geht. Der ehemalige Geschäftsführer der Personen- und Reiseverkehrsgesellschaft Greiz (PRG), Regionalverkehr Gera/ Land Gmbh (RVG), GRZ Service- und Verwaltungsgesellschaft sowie der Entsorgungsund Straßenservice Gmbh Umwelt in Zeulenroda-triebes hat- te bereits 2016 zugegeben, dass er Bestechungsgelder angenommen hat. In welchem Umfang? Wer hatte die Idee dazu? Daran scheiden sich die Geister.
Die acht Fälle, die R. betreffen – angeklagt sind weitere, in deren Mittelpunkt der ehemalige Chef der PVG Weimarer Land, Jonas H., steht –, könnten ihm bis zu 80.000 Euro eingebracht haben. Dann jedenfalls, wenn stimmt, was Roland N. aussagt. Der behauptet, dass R. es zur Bedingung gemacht habe, dass pro Bus, den er über ihn kauft, insgesamt 10.000 Euro „abfallen“sollen. So stellt es N. gestern im Gericht dar, der für verschiedene Bushersteller gearbeitet hat.
R. widerspricht im Gerichtssaal, nennt die Behauptung ein „Märchen“, das „mal gestrichen werden“müsse. Der gesundheitlich sichtlich angeschlagene ExNahverkehrschef, geht mit sich selbst aber hart ins Gericht.
„Ich hätte einfach Nein sagen können“, gibt er zu seiner eigenen Verantwortung zu Protokoll. Dass er bereits Schadenswiedergutmachung in sechsstelliger Höhe geleistet hat, steht in dieser Reihe. Der Prozess schleppt sich dennoch seit Oktober hin, obwohl bereits ein Deal zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagten und Kammer vereinbart ist, der alle Angeklagten mit unterschied- lich hohen Bewährungsstrafen und Geldstrafen davon kommen lassen würde.
Als „Spiritus Rector“in dem ganzen Konstrukt gilt weiterhin Roland N., der als Vermittler der Busverkäufe aufgetreten ist. Er wird von Andreas R. schwer belastet. Der sagt, N. sei irgendwann auf ihn zugekommen und habe ihn an die nahende Rente erinnert. Jetzt, so soll es N. zu R. gesagt haben, könne man noch „etwas machen“. R. erklärt im Gerichtssaal, dass N. wörtlich gesagt habe: „Ich habe da ein sicheres System und es ist möglich, dass man etwas zurückbekommen kann.“Wenn sich die Aussage von R. bestätigen sollte, dann wirft sie die Frage auf, wie lange „dieses System“schon funktioniert und ob es mögli- cherweise auch außerhalb dieses Prozesses funktioniert hat?
Fakt ist: In der Anklage der Erfurter Staatsanwaltschaft sind nicht alle Fälle aufgelistet, die über N. sowie die beiden Busmanager abgelaufen und bei denen Geldzahlungen geflossen sind – Fälle aus dem Jahr 2010 waren 2016 schon verjährt, als die Behörden in das dunkle System langsam Licht brachten.
Nach mehr als vier Stunden endet der Prozess am frühen Dienstagnachmittag. Dass er in der kommenden Woche fortgesetzt werden soll, gilt als sicher, weil die Beisitzerin der Wirtschaftsstrafkammer nach einem Verkehrsunfall – das war der Grund für die lange Unterbrechung – gesundheitlich wieder hergestellt ist.
Fälle aus dem Jahr
2010 sind längst verjährt