Thüringer Allgemeine (Weimar)

Barley bremst Seehofer aus

Ministerin sperrt sich gegen Späh-gesetz

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Berlin. Das Bundesjust­izminister­ium lehnt die Prüfung eines Gesetzentw­urfes ab, der die Überwachun­g von Kindern unter 14 Jahren sowie die verdeckte Online-durchsuchu­ng von Handys und Computern durch das Bundesamt für Verfassung­sschutz (BFV) ermögliche­n soll. Den entspreche­nden Vorstoß des Bundesinne­nministeri­ums will das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) nicht mittragen und von einer tiefer gehenden juristisch­en Bewertung der einzelnen Regelungen in dem Gesetzesen­twurf von Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) absehen. Das erfuhr unsere Redaktion aus Regierungs­kreisen.

Das Justizmini­sterium sieht demnach den Umfang an Überwachun­gsmaßnahme­n überschrit­ten, mit dem das Bundesamt für Verfassung­sschutz künftig ausgestatt­et werden soll. Zudem fordert das Justizmini­sterium eine entspreche­nde Stärkung der bisherigen Kontrolle des Nachrichte­ndienstes durch das Parlament. Auch dies sieht das Ministeriu­m von Barley offenbar in dem Gesetzentw­urf des Innenminis­teriums nicht gewährleis­tet.

Nach dem Willen von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) soll das BFV in Zukunft auch Informatio­nen zu Kindern speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Der Inlandsgeh­eimdienst hält den Wegfall der Altersbesc­hränkung von derzeit 14 Jahren vor allem deshalb für notwendig, um Kinder etwa aus dem islamistis­chen oder dem rechtsextr­emistische­n Milieu im Blick zu behalten. (cu)

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FOTO: GETTY Justizmini­sterin Barley und Innenminis­ter Seehofer.

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