Barley bremst Seehofer aus
Ministerin sperrt sich gegen Späh-gesetz
Berlin. Das Bundesjustizministerium lehnt die Prüfung eines Gesetzentwurfes ab, der die Überwachung von Kindern unter 14 Jahren sowie die verdeckte Online-durchsuchung von Handys und Computern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BFV) ermöglichen soll. Den entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums will das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) nicht mittragen und von einer tiefer gehenden juristischen Bewertung der einzelnen Regelungen in dem Gesetzesentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) absehen. Das erfuhr unsere Redaktion aus Regierungskreisen.
Das Justizministerium sieht demnach den Umfang an Überwachungsmaßnahmen überschritten, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig ausgestattet werden soll. Zudem fordert das Justizministerium eine entsprechende Stärkung der bisherigen Kontrolle des Nachrichtendienstes durch das Parlament. Auch dies sieht das Ministerium von Barley offenbar in dem Gesetzentwurf des Innenministeriums nicht gewährleistet.
Nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll das BFV in Zukunft auch Informationen zu Kindern speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Der Inlandsgeheimdienst hält den Wegfall der Altersbeschränkung von derzeit 14 Jahren vor allem deshalb für notwendig, um Kinder etwa aus dem islamistischen oder dem rechtsextremistischen Milieu im Blick zu behalten. (cu)