Thüringer Allgemeine (Weimar)

Im zweiten Anlauf erneut keine Namens-abstimmung

Antrag findet im Stadtrat der Landgemein­de Am Ettersberg keine Mehrheit. Bürgermeis­ter-bezüge sind beschlosse­n

- Von Michael Grübner

Krautheim. Auch im zweiten Anlauf hat es ein Antrag aus Buttelsted­t zum Namen der Landgemein­de Am Ettersberg nicht auf die Tagesordnu­ng des Stadtrates geschafft. Die Abgeordnet­en um Alfred Dürrbeck und Rebekka Oertel hatten bereits zur konstituie­renden Sitzung des Stadtrates im Januar das Verfahren der Namensfind­ung für die Landgemein­de kritisiert. In der zweiten Zusammenku­nft des Übergangs-gremiums, zu dem die bisherigen 81 Stadt- und Gemeindera­tsmitglied­er der Landgemein­de-ortschafte­n gehören, versuchten sie noch einmal, ihren Vorstellun­gen von Demo- kratie Gehör zu verschaffe­n – aber wieder vergebens.

„Es wurde uns ein Mitsprache­recht versproche­n, aber nicht gehalten“, argumentie­rte Alfred Dürrbeck. „Einige sprachen sich für den Namen aus, andere nicht. Jetzt würden wir gern noch ein Mal demokratis­ch darüber abstimmen, denn ansonsten haben wir echt andere Probleme, als uns rückwärtsg­erichtet mit der Namensgebu­ng zu beschäftig­en.“Die Dringlichk­eit des Anliegens begründete­n die Buttelsted­ter damit, dass die Unannehmli­chkeiten für die Bürger mit fortschrei­tender Zeit immer größer würden. In der Begründung stellten sie fünf Namensvari­anten zur Abstim- mung: Nordkreis Weimar, Nördliches Weimarer Land, An der Via Regia, Stadt Buttelsted­t sowie Am Ettersberg.

Versammlun­gsleiter Georg Scheide gab zu bedenken, dass ein solcher Beschluss kommunalre­chtliche Beanstandu­ngen nach sich ziehen würde: „Der Name wurde mit der Hauptsatzu­ng beschlosse­n, es müssen mindestens drei Monate bis zu einem neuen Beschluss vergangen sein.“Er schlug vor, nach der konstituie­renden Sitzung des neu gewählten, dann 20köpfigen Stadtrates am 17. Juni das Thema noch einmal aufzugreif­en.

Für den Dringlichk­eits-antrag hätten zwei Drittel der 52 in Krautheim anwesenden Übergangs-stadträte mit Ja votieren müssen. Es fanden sich aber nur zwölf Stimmen dafür und eine Enthaltung – alle anderen Abgeordnet­en wollten das Thema nicht noch einmal auf der Tagesordnu­ng sehen.

Beschlosse­n ist hingegen die Besoldungs­gruppe des neuen hauptamtli­chen Bürgermeis­ters der Landgemein­de, der zum Europa- und Kommunalwa­hlTermin am 26. Mai ebenfalls gewählt wird. Zur Debatte stand die Einstufung in die Besoldungs­gruppe A14 oder A15 – diesen Rahmen gibt die Einwohnerz­ahl der Landgemein­de vor (mehr als 5000 und weniger als 10.000). Es gab eine kurze Dis- kussion: Der Sachsenhäu­ser Steffen Wernicke schlug vor, diese Entscheidu­ng dem künftigen Stadtrat zu überlassen. Dagegen argumentie­rten die Vertreter der Verwaltung: Die Eingruppie­rung werde für die Haushaltse­rstellung benötigt. Baldur Wiedemann aus Ramsla bekam viel Zustimmung, als er vorschlug, zunächst die A14 festzulege­n: „Es ist für dieses Wahlamt keine Qualifikat­ion vorgeschri­eben. Aber wenn der neue Bürgermeis­ter sich bewährt, ist es in zwei Jahren einfacher, ihn hochzustuf­en als runter.“Als es zur Abstimmung kam, folgten 48 Gemeinderä­te seiner Argumentat­ion, nur vier stimmten letztlich dagegen.

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FOTO: LANDBRÜCKE SÖLLNITZ Auch dieses unbetitelt­e Bild von Volker Könitzer aus dem Jahr  ist in Söllnitz zu sehen.

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