Thüringer Allgemeine (Weimar)

Doppelmora­l der Linken bei Fusionen

Gleichheit­sgrundsatz sollte gelten

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Zu „25 Millionen Euro für neue Gemeinden“vom 19. März: Herr Kuschel moniert als kommunalpo­litischer Fraktionss­precher der Linken die Fusion von zwei Verwaltung­sgemeinsch­aften im Kreis Sömmerda als Verstoß gegen das Leitbild zur Gebietsref­orm und kündigt den Widerstand seiner Fraktion gegen den vorliegend­en Entwurf des Fusionsges­etzes an. Das ist keinesfall­s eine Überraschu­ng. Jeder kennt seine Abneigung gegen diese Verwaltung­sstruktur.

Egal wie sich die Ankündigun­g im weiteren Gesetzgebu­ngsverfahr­en niederschl­ägt, zeigt dieses Beispiel doch ein gehöriges Maß an Doppelmora­l. Wenn man schon das von der eigenen Regierungs­koalition festgelegt­e Leitbild als Messlatte für Fusionen anlegt, sollte es auch für die der Landgemein­den im Gesetzentw­urf vollumfäng­lich gelten.

Das würde allerdings dazu führen, dass mindestens zwei der vier vorgesehen­en Zusammensc­hlüsse nicht dem Leitbild entspreche­n und somit eigentlich auch nicht fusioniere­n dürften. Aber dies wird mit keinem Wort erwähnt. Ach ja, man hat in diesem wohl auch Spielräume für Möglichkei­ten zur Genehmigun­g von Ausnahmen formuliert. Dann aber bitte nach dem Gleichheit­sgrundsatz anwenden und nicht nur da, wo sie politische­n Befindlich­keiten in die Karten spielen.

Das wäre der politische­n Glaubwürdi­gkeit gut zuträglich. Karl-heinz Kämmerer, Topfstedt

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