Doppelmoral der Linken bei Fusionen
Gleichheitsgrundsatz sollte gelten
Zu „25 Millionen Euro für neue Gemeinden“vom 19. März: Herr Kuschel moniert als kommunalpolitischer Fraktionssprecher der Linken die Fusion von zwei Verwaltungsgemeinschaften im Kreis Sömmerda als Verstoß gegen das Leitbild zur Gebietsreform und kündigt den Widerstand seiner Fraktion gegen den vorliegenden Entwurf des Fusionsgesetzes an. Das ist keinesfalls eine Überraschung. Jeder kennt seine Abneigung gegen diese Verwaltungsstruktur.
Egal wie sich die Ankündigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren niederschlägt, zeigt dieses Beispiel doch ein gehöriges Maß an Doppelmoral. Wenn man schon das von der eigenen Regierungskoalition festgelegte Leitbild als Messlatte für Fusionen anlegt, sollte es auch für die der Landgemeinden im Gesetzentwurf vollumfänglich gelten.
Das würde allerdings dazu führen, dass mindestens zwei der vier vorgesehenen Zusammenschlüsse nicht dem Leitbild entsprechen und somit eigentlich auch nicht fusionieren dürften. Aber dies wird mit keinem Wort erwähnt. Ach ja, man hat in diesem wohl auch Spielräume für Möglichkeiten zur Genehmigung von Ausnahmen formuliert. Dann aber bitte nach dem Gleichheitsgrundsatz anwenden und nicht nur da, wo sie politischen Befindlichkeiten in die Karten spielen.
Das wäre der politischen Glaubwürdigkeit gut zuträglich. Karl-heinz Kämmerer, Topfstedt