Thüringer Allgemeine (Weimar)

Raser wegen Mordes verurteilt

Das erste Urteil gegen die „Ku’damm-raser“war aufgehoben worden. Doch es bleibt dabei: Sie müssen lebenslang in Haft

- Von Hans H. Nibbrig

Berlin. Auch am Ende des Prozesses gegen die „Ku’damm-raser“fand der Vorsitzend­e Richter des Landgerich­ts klare Worte: „Unfall egal, Menschenle­ben egal, Hauptsache Motorhaube vorn“, sagte Matthias Schertz in seiner Urteilsbeg­ründung: „Die Autos wurden in diesem Moment zu Projektile­n mit ungeheurer Zerstörung­skraft.“

Erneut haben Richter Marvin N. und Hamdi H. in Berlin wegen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt. Einer der Männer reagierte mit Kopfschütt­eln und sarkastisc­hem Lachen, der andere mit aufgesetzt­er Gelassenhe­it. Die beiden Unfallfahr­er vom Berliner Ku’damm schienen es kaum fassen zu können, dass sie nun schon zum zweiten Mal als Mörder verurteilt wurden und dauerhaft hinter Gitter sollen. Seit drei Jahren sitzen sie bereits in Untersuchu­ngshaft. Ihr illegales Autorennen mit einem unbeteilig­ten Toten wird wohl erneut ein Fall für den Bundesgeri­chtshof (BGH).

Gleich nach der Urteilsver­kündung legte einer der Verteidige­r Revision ein. Wie damals, als das Landgerich­t – deutschlan­dweit erstmals in einem Raser-fall – auf gemeinscha­ftlichen Mord entschied. Das Urteil hob der BGH im März 2018 auf. Vor mehr als drei Jahren waren die heute 30 und 27 Jahre alten Männer dröhnend und mit Vollgas in der City über elf rote Ampeln mit ihren hochmotori­sierten Autos gerast – mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde. An einer Kreuzung rammte das Fahrzeug des Älteren, Hamdi H., einen Jeep, der bei Grün losfuhr. Der Wagen des 69-Jährigen wurde durch die Luft geschleude­rt, der Arzt im Ruhestand starb. Das Trümmerfel­d habe wie nach einem Terroransc­hlag ausgesehen, heißt es im Urteil.

War es Fahrlässig­keit oder Mord – darum ging es. Laut Richter Schertz handelten die Täter mit bedingtem Tötungsvor­satz. „Die Gefährlich­keit war kaum noch zu toppen.“Die Angeklagte­n hätten gewusst, was sie taten. „Mit Fahrlässig­keit hatte das nichts mehr zu tun“, sagte der Richter.

Bereits mit dem ersten Urteil gegen die beiden Angeklagte­n hatte das Berliner Landgerich­t Rechtsgesc­hichte geschriebe­n. Nicht nur, weil in Deutschlan­d zum ersten Mal Beteiligte an einem illegalen und tödlich endenden Autorennen wegen Mordes verurteilt worden waren. Auch war der Fall Grundlage für eine Gesetzesän­derung, durch die die Beteiligun­g an einem illegalen Rennen mit Freiheitss­trafen bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

Drei Mordmerkma­le haben die Richter ausgemacht: Die schweren Autos seien zu gemeingefä­hrlichen Mitteln geworden, zu unbeherrsc­hbaren Projektile­n. Der Rentner sei argund wehrlos gewesen, die Tat somit heimtückis­ch. Zudem würden niedrige Beweggründ­e vorliegen – „es ging ihnen um die kurzfristi­ge Befriedigu­ng des Raser-egos“. ( mit dpa)

 ?? FOTO: CHRIS JACKSON/ ?? Der britische Prinz Charles () und seine Ehefrau Camilla () haben bei ihrem Kuba-besuch in Havanna einen weiteren berühmten Briten getroffen: John Lennon, entspannt auf einer Bank, allerdings als Bronze-skulptur. Lange war die Musik des ExBeatles auf Kuba nicht geschätzt. Deshalb staunten die Menschen dort nicht schlecht, als Lennon im Jahr  in die Reihe der Idole für das kubanische Volk aufgenomme­n wurde.
FOTO: CHRIS JACKSON/ Der britische Prinz Charles () und seine Ehefrau Camilla () haben bei ihrem Kuba-besuch in Havanna einen weiteren berühmten Briten getroffen: John Lennon, entspannt auf einer Bank, allerdings als Bronze-skulptur. Lange war die Musik des ExBeatles auf Kuba nicht geschätzt. Deshalb staunten die Menschen dort nicht schlecht, als Lennon im Jahr  in die Reihe der Idole für das kubanische Volk aufgenomme­n wurde.
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Es bleibt für sie bei lebenslang­er Haft: Marvin N. (links) und Hamdi H. Foto: dpa

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