Förderantrag für Stedtener Feuerwehr erneut gestellt
Kranichfelds Stadtrat erfüllt im Nachtragshaushalt Bedingungen, um Bedarfszuweisung vom Land zu erhalten
Kranichfeld. Mit großer Mehrheit hat Kranichfelds Stadtrat am Dienstagabend den ersten Nachtragshaushalt dieses Jahres verabschiedet – diesmal allerdings nicht, um den Rotstift noch vehementer walten zu lassen. Die Korrekturen im Etat verhelfen der Stadt dazu, mehr als geplant investieren zu können.
So können es die Kranichfelder nun doch in Angriff nehmen, die marode Ilmbrücke na- he Stedten, über die ein Wirtschafts- und ein Radweg führt, für rund 300.000 Euro erneuern zu lassen. Im Vorjahr hatte das Land noch signalisiert, nur 80 Prozent der Kosten zu tragen, da die Brücke vorwiegend privat genutzt werde. 60.000 Euro Eigenanteil zu tragen, konnte sich die Stadt jedoch nicht leisten. So fiel das Vorhaben aus der Haushaltsplanung heraus.
„Inzwischen konnten wir gegenüber dem Landesamt für Bau und Verkehr allerdings klar machen, welche Bedeutung die Brücke für die Öffentlichkeit hat. So werden über sie auch eine Gas- und eine Wasserleitung geführt“, sagte Kranichfelds VGChef Fred Menge. Die Folge: Die Brücke wird doch noch ins Wiederaufbauprogramm aufgenommen, das zur Beseitigung der Hochwasserschäden von 2013 aufgelegt wurde – und damit zu 100 Prozent gefördert.
Kranichfelds Nachtragshaushalt soll auch der Stedtener Feuerwehr dazu verhelfen, in absehba- rer Zeit zu einem neuen Einsatzfahrzeug zu kommen. Nach neuerlichen Gesprächen mit dem Landesverwaltungsamt und dem Landkreis habe Kranichfeld nun noch einen Förderantrag fürs laufende Jahr stellen können. Damit steht ein Zuschuss von 44.000 Euro in Aussicht. Da das favorisierte TragkraftspritzenFahrzeug mit Wassertank aber etwa 100.000 Euro teurer ist, hoffen die Kranichfelder, diese Summe über eine Bedarfszuweisung vom Land zu erhalten.
Dafür machte es der Freistaat aber zur Bedingung, dass Kranichfeld als Stadt unter dem Diktat der Haushaltssicherung alle eigenen Einnahmequellen vollständig ausschöpft. So kam der Stadtrat in dieser Woche nicht umhin, die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf das maximale Maß zu erhöhen und neue Friedhofsgebühren festzusetzen, bei denen sämtliche Unterhaltskosten umgelegt werden. Diese waren vor sechs Jahren letztmals kalkuliert worden.