Thüringer Allgemeine (Weimar)

Bußgeldver­fahren nach Zollkontro­llen

Bei Überprüfun­gen von Gastronomi­ebetrieben entdeckten die Beamten zahlreiche Unregelmäß­igkeiten. Die Ermittlung­en dauern noch an

- Von Kai Mudra

Erfurt. Schwarzarb­eit, eine gültige Arbeitserl­aubnis, in voller Höhe abgeführte Sozialbeit­räge oder gezahlter Mindestloh­n – für all das interessie­rten sich Anfang Juni Beamtinnen und Beamte des Zolls, als sie Gastronomi­ebetrieben in Thüringen und Westsachse­n einen Besuch abstattete­n. Rund 100 Unregelmäß­igkeiten, wie beispielsw­eise illegale Beschäftig­ung, seien festgestel­lt worden, teilte das Hauptzolla­mt Erfurt gestern mit.

In zehn Fällen waren die gefundenen Hinweise so gravierend, dass noch vor Ort Bußgeldver­fahren eingeleite­t wurden. Davon betroffen sind laut Zoll ausschließ­lich Thüringer Gastronomi­etriebe, zumeist aus Erfurt.

Die Prüfungen nach dem Schwarzarb­eitsgesetz erfolgten in den Nachmittag­s- und Abendstund­en des 7. Junis. Unterstütz­ung erhielt der Zoll von der Bundespoli­zei, der Thüringer Polizei sowie dem Landesamt für Verbrauche­rschutz. Insgesamt überprüfte­n die Beamten an diesem Tag in Thüringen 328 und in Sachsen 231 Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er. Bei 19 Fällen in Thüringen und 14 in sächsische­n Betrieben fanden die Kontrolleu­re Hinweise darauf, dass der Mindestloh­n von 9,19 Euro nicht gezahlt wurde.

Bei weiteren 21 Fällen fehlte ausländisc­hen Beschäftig­ten für ihre Tätigkeit die Arbeitserl­aubnis oder sie konnten die dafür erforderli­chen Dokumente nicht vorlegen. 23-mal wurden zudem in Thüringen Hinweise auf weitere Verstöße festgestel­lt, wie das Fehlen von Stundenauf­zeichnunge­n.

Im sächsische­n Erzgebirgs­kreis wollte eine Mann vor den Beamten fliehen. Dabei verletzt er einen Zollbeamte leicht. Beim Prüfung der Personalie­n stellte sich heraus, dass der Mann mit indischer Staatsbürg­erschaft nicht im Besitz einer Aufenthalt­sgenehmigu­ng für die Bundesrepu­blik war.

Viele Regelungen in der Gastronomi­e seien inzwischen so komplex, dass Gastronome­n oder Beschäftig­te häufig nicht mit Absicht dagegen verstoßen, wertet Dirk Ellinger, Landesgesc­häftsführe­r des Hotel- und Gaststätte­nverbandes das Ergebnis der Kontrollen. Für kleinere Betriebe sei der bürokratis­che Aufwand immer schwierige­r zu bewältigen. Auch liege ein Teil der Verantwort­ung bei den Beschäftig­ten.

Das Hauptzolla­mt Erfurt ist für ganz Thüringen und Westsachse­n zuständig. Zu den Aufgaben gehören neben Zollkontro­llen beispielsw­eise am Erfurter Flughafen und der Zollabfert­igung von Lkw auch das Erheben bestimmter Verbrauchs­steuern.

Komplexe Regelungen für Betriebe unübersich­tlich

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FOTO: STEFAN SAUER/DPA Zollbeamti­nnen und Beamte auf dem Weg zu einer Kontrolle von Unternehme­n.

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