Thüringer Allgemeine (Weimar)

Geschenkt ist nicht geschenkt

Ex-partner muss Geld zurückzahl­en

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Karlsruhe. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) sorgt für klarere Verhältnis­se beim Umgang mit größeren Geldgesche­nken der Schwiegere­ltern nach einer Trennung oder Scheidung. Der Ex-partner muss seinen Anteil nur dann zurückzahl­en, wenn die Beziehung ungewöhnli­ch schnell in die Brüche geht, wie aus einem am Dienstag verkündete­n Urteil hervorgeht.

In allen anderen Fällen treffe die Redensart „Geschenkt ist geschenkt“die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzend­e Richter Peter Meier-beck in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein (Az. X ZR 107/16).

Wer ein Grundstück verschenke oder Geld dafür, hege typischerw­eise die Erwartung, dass die Immobilie „zumindest für einige Dauer“gemeinsam genutzt werde, hieß es zur Begründung. Außerdem ist das geschenkte Geld in Zukunft entweder ganz oder gar nicht zurückzuza­hlen – bisher hatten die Gerichte die Ansprüche oft nach der Beziehungs­dauer berechnet.

Der Kläger muss den Eltern seiner langjährig­en Partnerin einen Großteil des erhaltenen Geldes trotzdem zurückgebe­n. Das Paar hatte für den Kauf eines Hauses im Berliner Umland mehr als 100.000 Euro bekommen. Keine zwei Jahre später war Schluss. (dpa)

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