Wertminderung bei Leasing
Leserfrage: Ich hatte über fünf Jahre ein Auto geleast. Zum Ende des Leasingvertrages habe ich das Fahrzeug zurückgegeben. Ich bin mit dem Auto weniger Kilometer als im Vertrag als Gesamtfahrleistung vereinbart. Das Fahrzeug wurde vom Autohaus entgegengenommen und auf den Hinterhof gefahren. Einige Tage später erhielt ich von dem Autohaus einen Kostenvoranschlag mit Reparatur und Instandsetzungskosten, die ich als Wertminderung des zurückgegeben Fahrzeugs bezahlen sollte. In dieser Kostenaufstellung waren Kosten für Erneuerung der Bremsen, sehr geringe Lackschäden und eine Inspektion also Kosten von rund 1200 Euro enthalten. Im Leasingvertrag steht: „Das Fahrzeug muss sich bei Rückgabe in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Zustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrsund betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.“Hat das Autohaus mit der Forderung nach Wertersatz rechtmäßig gehandelt?
Es antwortet Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen...
Das ist davon abhängig, ob es sich bei den geforderten Kosten um Kosten aufgrund zu beseitigender Schäden oder um Kosten aufgrund normalen Verschleißes handelt. Hier wird wohl nur ein Kfz-sachverständiger verlässlich Auskunft geben können. Gerichte gehen jedenfalls davon aus, dass auch Lackschäden zum normalen Verschleiß gehören, dass sich diese bei der normalen Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum nicht vermeiden lassen. Sollte es sich also bei den geforderten Kosten tatsächlich um Kosten handeln, die durch die Beseitigung der Folgen für den vertragsgemäß eingetretenen Verschleiß handeln, darf das Autohaus dafür keinen Ersatz für eine Wertminderung verlangen.