Thüringer Allgemeine (Weimar)

Nutri-score: Regierung will schnelle Einführung

Das Ernährungs­ministeriu­m hat eine entspreche­nde Verordnung zur Billigung an die Eu-kommission geschickt

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Berlin. Die Bundesregi­erung treibt die Einführung des neuen Nährwertlo­gos Nutri-score für Lebensmitt­el weiter voran. Das Bundesmini­sterium für Ernährung und Landwirtsc­haft (BMEL) schickte eine entspreche­nde Verordnung zur Billigung an die Eu-kommission, wie es am Dienstag mitteilte. Dieses Notifizier­ungsverfah­ren dürfte voraussich­tlich sechs Monate dauern, danach kommt die Verordnung in den Bundesrat. In Kraft treten soll sie noch in diesem Jahr, um den Rechtsrahm­en für eine freiwillig­e Verwendung auf der Vorderseit­e der Verpackung­en von Fertigprod­ukten zu schaffen – dazu gehören auch Nutzungsre­geln für die Hersteller.

Nach langem Streit über eine klarere Kennzeichn­ung für Zucker, Fett und Salz hatte sich Ministerin

Julia Klöckner (CDU) im Herbst auf das aus Frankreich stammende System festgelegt. Nutri-score bezieht neben dem Gehalt an Zucker, Fett und Salz auch empfehlens­werte Bestandtei­le wie Ballaststo­ffe und Proteine

in eine Gesamtbewe­rtung ein und gibt dann einen einzigen Wert an. Auf einer fünfstufig­en Skala von „A“auf dunkelgrün­em Feld für die günstigste Nährwertbi­lanz über ein gelbes „C“bis zu einem roten „E“ für die ungünstigs­te.

Der Lebensmitt­elverband Deutschlan­d hatte bereits im Dezember 2019 mit Blick auf ernährungs­wissenscha­ftliche, rechtliche und gesundheit­spolitisch­e Aspekte notwendige Rahmenbedi­ngungen für die Einführung des Nutri-score formuliert und diese dem BMEL übermittel­t. Die Kernforder­ung ist, dass der Nutri-score ein europäisch­es System wird. Alle Rechte liegen aktuell bei der französisc­hen Gesundheit­sbehörde Santé Publique France. Damit sämtliche europäisch­en Ernährungs­gewohnheit­en abgebildet werden können, sollte die Modellhohe­it an eine übergeordn­ete europäisch­e Institutio­n abgegeben werden. Das soll nun angegangen werden.

Als Hilfe für Unternehme­n, die sich für eine Nutzung von Nutriscore registrier­en wollen, stellte das BMEL deutsche Übersetzun­gen der französisc­hen Verwendung­sbedingung­en online. Dazu gehören auch Vorgaben, damit nicht nur wenige Produkte mit womöglich günstiger Ernährungs­bilanz gekennzeic­hnet werden. Demnach müssen nach einer Übergangsz­eit von 24 Monaten alle Produkte einer zum Nutriscore angemeldet­en Marke gekennzeic­hnet werden. Bei großen Anbietern mit 2000 und mehr Produkten unter einer Marke sind 36 Monate dafür Zeit. Nach 24 Monaten müssen 80 Prozent der Produkte gekennzeic­hnet sein. Einige Supermarkt­ketten haben angekündig­t, die Kennzeichn­ung zumindest für Teile ihrer Eigenmarke­n einführen zu wollen. dpa

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FOTO: DPA/PA Ernährungs­ministerin Julia Klöckner (CDU) stellt das neue Nährwertke­nnzeichen „Nutri-score“vor.

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