Thüringen plant Corona-hilfegesetz
Kein Nachtragsetat: Vermögen im dreistelligen Millionenbereich soll aus Rücklage kommen
Erfurt. Die rot-rot-grüne Minderheitskoalition plant mit einem Corona-pandemie-hilfefondsgesetz den Aufbau eines Sondervermögens. Darin sollen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Covid-19 stehen, zusammengefasst werden.
„Ich gehe davon aus, dass wir dafür einen unteren dreistelligen Millionenbetrag
brauchen. Kredite werden wir nicht aufnehmen“, sagte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) im Gespräch mit dieser Zeitung. Das Geld für das Sondervermögen soll aus der Rücklage des Landes fließen, die nach Abzug des kommunalen Hilfspakets noch 800 Millionen Euro umfasst. Zudem könnten Corona-mittel des Bundes zugeführt werden.
Thüringen würde mit dem Gesetz einen Nachtragshaushalt vermeiden. Die Verwaltung des Sondervermögens läge beim Thüringer Finanzministerium. Das Geld daraus soll unter anderem verwendet werden, um:
Insolvenzen und Betriebsaufgaben zu vermeiden,
das Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten,
Verluste im Kulturbereich wegen der Schließung von Einrichtungen und wegen der Absage von Veranstaltungen zu verhindern,
Vereine und freie Träger zu unterstützen,
Einnahmeausfälle wegen nicht erhobener Elternbeiträge in der Kinderbetreuung auszugleichen.
Cdu-fraktionschef Mario Voigt betonte, die Union werde sich konstruktiven Lösungen nicht verschließen. Zunächst müssten aber belastbare Zahlen vorliegen. „Um abschließend urteilen zu können, brauchen wir Transparenz“, sagte Voigt. Das Sondervermögensgesetz soll Taubert zufolge Teil eines Mantelgesetzes sein. Darin würden die gesetzlichen Corona-maßnahmen zusammengeführt, um sie in einem einzigen Verfahren im Parlament auf den Weg zu bringen. Der Entwurf soll von den Fraktionen kommen. Die Ministerin peilt die Landtagssitzung Mitte Mai an.