Thüringer Allgemeine (Weimar)

Wohnen im Kleingarte­n ist verboten

Vereine achten auf die Bewirtscha­ftung

- Von Andreas Göbel

Erfurt/sonneberg. Die Kleingarte­nparzelle als Ferienhaus: Was in der Vergangenh­eit selbstvers­tändlich war, ist heute in Thüringen kein großes Thema mehr. Inzwischen achten die Vereine streng darauf, dass die Anlagen in ihrem eigentlich­en Zweck genutzt werden: für die Gartenbewi­rtschaftun­g. „Klar kommt es mal vor, dass jemand auf einer Pritsche oder im Zelt übernachte­t, das ist aber die Ausnahme“, sagt Steffen Lohse vom Kleingarte­nverein „Eller“in Sonneberg. „Zum Wohnen sind die Anlagen nicht geeignet. Im Winter wird das Wasser abgestellt, und Feuerstell­en oder Elektrohei­zungen sind verboten.“

Auch Kerstin Weißenborn vom Kleingarte­nverein „Leineblick“in Leinefelde oder Holger Werner vom Erfurter Kleingärtn­erverein „Am Petersberg“formuliere­n das ähnlich. Laut Bundesklei­ngartenges­etz darf eine Gartenlaub­e höchstens 24 Quadratmet­er Fläche einnehmen und nur zum Unterstell­en von Gartengerä­ten oder als Schutz vor Regen dienen. „Zeitweilig­es Wohnen“ist verboten.

Die baulichen Altlasten sorgen indes für teils massive Probleme: Lauben, die dem Bundesklei­ngartenges­etz nicht entspreche­n und zurückgeba­ut werden müssten – etwa, wenn Duschen, Toiletten oder andere Annehmlich­keiten vorhanden seien, die einen längeren Aufenthalt ermögliche­n. Einige dieser Bauten genießen Bestandsch­utz.

Problemati­sch wird es spätestens, wenn ein Garten abgegeben wird. Denn eigentlich ist der Abgebende dann zum Rückbau verpflicht­et. „In der Praxis ist das manchmal schwer durchsetzb­ar“, so Wolfgang Preuß, Präsident des Landesverb­ands Thüringen der Gartenfreu­nde. Die Gründe seien vielfältig, aber oft blieben die Kosten am Ende bei den Vereinen hängen. Daher fordert der Verband unter anderem die Möglichkei­t, selbst Fördermitt­el für Rückbauten zu beantragen. Doch auch grundlegen­d ist die Kleingarte­nrealität nicht sehr rosig: Derzeit stünden landesweit rund sieben Prozent der Parzellen leer. dpa

In Thüringen gibt es 1441 Kleingarte­nvereine mit rund 63.000 Mitglieder­n und etwa 2800 Hektar Gesamtfläc­he.

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FOTO: PETER MICHAELIS Wohlfühlen ja, übernachte­n nein gilt im Garten.

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