Wohnen im Kleingarten ist verboten
Vereine achten auf die Bewirtschaftung
Erfurt/sonneberg. Die Kleingartenparzelle als Ferienhaus: Was in der Vergangenheit selbstverständlich war, ist heute in Thüringen kein großes Thema mehr. Inzwischen achten die Vereine streng darauf, dass die Anlagen in ihrem eigentlichen Zweck genutzt werden: für die Gartenbewirtschaftung. „Klar kommt es mal vor, dass jemand auf einer Pritsche oder im Zelt übernachtet, das ist aber die Ausnahme“, sagt Steffen Lohse vom Kleingartenverein „Eller“in Sonneberg. „Zum Wohnen sind die Anlagen nicht geeignet. Im Winter wird das Wasser abgestellt, und Feuerstellen oder Elektroheizungen sind verboten.“
Auch Kerstin Weißenborn vom Kleingartenverein „Leineblick“in Leinefelde oder Holger Werner vom Erfurter Kleingärtnerverein „Am Petersberg“formulieren das ähnlich. Laut Bundeskleingartengesetz darf eine Gartenlaube höchstens 24 Quadratmeter Fläche einnehmen und nur zum Unterstellen von Gartengeräten oder als Schutz vor Regen dienen. „Zeitweiliges Wohnen“ist verboten.
Die baulichen Altlasten sorgen indes für teils massive Probleme: Lauben, die dem Bundeskleingartengesetz nicht entsprechen und zurückgebaut werden müssten – etwa, wenn Duschen, Toiletten oder andere Annehmlichkeiten vorhanden seien, die einen längeren Aufenthalt ermöglichen. Einige dieser Bauten genießen Bestandschutz.
Problematisch wird es spätestens, wenn ein Garten abgegeben wird. Denn eigentlich ist der Abgebende dann zum Rückbau verpflichtet. „In der Praxis ist das manchmal schwer durchsetzbar“, so Wolfgang Preuß, Präsident des Landesverbands Thüringen der Gartenfreunde. Die Gründe seien vielfältig, aber oft blieben die Kosten am Ende bei den Vereinen hängen. Daher fordert der Verband unter anderem die Möglichkeit, selbst Fördermittel für Rückbauten zu beantragen. Doch auch grundlegend ist die Kleingartenrealität nicht sehr rosig: Derzeit stünden landesweit rund sieben Prozent der Parzellen leer. dpa
In Thüringen gibt es 1441 Kleingartenvereine mit rund 63.000 Mitgliedern und etwa 2800 Hektar Gesamtfläche.