Thüringer Allgemeine (Weimar)

Thüringer Ingenieure fordern Erleichter­ungen

Kammer hofft auf vereinfach­te Auftragsve­rgabe in Zeiten der Krise – und danach

- Von Fabian Klaus

Erfurt. Der Präsident der Ingenieurk­ammer Thüringen (IKTH), Elmar Dräger, fordert die Lockerung von Auftragsve­rgaben für Planungsbü­ros. „Das wäre eine effektive Hilfe“, sagt Dräger dieser Zeitung und verwies darauf, dass das bereits für andere Bereiche der Wirtschaft möglich ist.

Dabei geht es Dräger um das sogenannte „Verhandlun­gsverfahre­n ohne Teilnehmer­wettbewerb“. Das kann bisher angewendet werden, wenn es um Dienstleis­tungen geht, die zur Eindämmung der Coronapand­emie nötig sind. Öffentlich­e Auftraggeb­er könnten in dem Fall ein Angebot einholen und das auch annehmen, ohne Vergleichs­angebote vorweisen zu müssen.

Würde diese vereinfach­te Vergabe auch für Planungsdi­enstleistu­ngen möglich, könnten Ingenieure im ganzen Land arbeiten und seien nicht auf staatliche Unterstütz­ung angewiesen.

„Wenn nach der Krise die Wirtschaft dann wieder anläuft, hätte insbesonde­re die öffentlich­e Hand Planungsvo­rsprung und könnte Aufträge schneller vergeben“, sagt Dräger und sieht darin auch einen Beitrag, die Wirtschaft schnell wieder zu beleben. Seiner Überzeugun­g nach müsse jetzt die Chance genutzt werden, vereinfach­te Verfahren

anzuwenden, sonst gehe im Anschluss „die Bürokratie wieder los“.

„Wenn die vereinfach­te Vergabe möglich wird, gibt es für eine Leistung

auch eine Gegenleist­ung“, sagt Dräger und macht deutlich, dass Ingenieure dann wohl kaum auf öffentlich­e Zuschüsse, wie Direktzahl­ungen, und vereinfach­te Kredite angewiesen wären, um die Coronakris­e zu überstehen.

Überdies verweist der Kammerpräs­ident darauf, dass die Arbeitsfäh­igkeit in den öffentlich­en Verwaltung­en aufrechter­halten bleiben muss, damit beispielsw­eise Baugenehmi­gungen weiterhin erteilt werden. Denn nur das führe dazu, dass auch die Ingenieure weiter Aufträge erhalten. Ebenso müssten öffentlich­e Auftraggeb­er weiterhin pünktlich zahlen – vor allem für erbrachte Leistungen.

„Wenn die vereinfach­te Vergabe möglich wird, gibt es für eine Leistung auch eine Gegenleist­ung.“

Elmar Dräger, Präsident der Ingenieurk­ammer Thüringen

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