Kein Anspruch auf einen Vergleich
Ich hatte mich an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen VW beteiligt. Ich wollte den Vergleich des vzbv mit VW für mich nutzen. Nunmehr bekam ich die Mitteilung von VW, dass ich den Nachweis erbringen muss, dass ich den VW vor dem 1.1.2016 gekauft habe. Ich habe den VW allerdings erst im Jahr 2017 gekauft. Was kann ich machen?
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Tatsächlich können Sie den Vergleich für sich nicht in Anspruch nehmen. Den Vergleich können nur Verbraucher in Anspruch nehmen, die den VW vor dem
1.1.2016 gekauft haben. Diese Einschränkung resultiert daraus, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Gerichten entschieden hat, dass Verbraucher, die einen vom Dieselskandal betroffen VW nach der Medienberichterstattung Mitte / Ende 2015 und der Rückrufaktion, gekauft haben, nicht mehr durch VW hätten getäuscht werden können. Ein Anspruch des Verbrauchers gegenüber VW sei deshalb dann nicht mehr gegeben. Allerdings gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die anders ausgegangen sind. So hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in einer Entscheidung vom 11.2.2020 (Az.: 3 U 89/19) entschieden, dass ein Kaufvertrag vom 15.11.2016 über den Kauf eines vom Diesel-skandal betroffenen Pkw rückabgewickelt werden muss. Das Gericht verurteilte VW den Pkw zurückzunehmen und den Kaufpreis für den Gebrauchtwagen abzüglich einer Nutzungsentschädigung