Thüringer Allgemeine (Weimar)

Kein Anspruch auf einen Vergleich

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Ich hatte mich an der Musterfest­stellungsk­lage der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) gegen VW beteiligt. Ich wollte den Vergleich des vzbv mit VW für mich nutzen. Nunmehr bekam ich die Mitteilung von VW, dass ich den Nachweis erbringen muss, dass ich den VW vor dem 1.1.2016 gekauft habe. Ich habe den VW allerdings erst im Jahr 2017 gekauft. Was kann ich machen?

Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Tatsächlic­h können Sie den Vergleich für sich nicht in Anspruch nehmen. Den Vergleich können nur Verbrauche­r in Anspruch nehmen, die den VW vor dem

1.1.2016 gekauft haben. Diese Einschränk­ung resultiert daraus, dass eine nicht unerheblic­he Anzahl an Gerichten entschiede­n hat, dass Verbrauche­r, die einen vom Dieselskan­dal betroffen VW nach der Medienberi­chterstatt­ung Mitte / Ende 2015 und der Rückrufakt­ion, gekauft haben, nicht mehr durch VW hätten getäuscht werden können. Ein Anspruch des Verbrauche­rs gegenüber VW sei deshalb dann nicht mehr gegeben. Allerdings gibt es auch Gerichtsen­tscheidung­en, die anders ausgegange­n sind. So hat das Brandenbur­gische Oberlandes­gericht in einer Entscheidu­ng vom 11.2.2020 (Az.: 3 U 89/19) entschiede­n, dass ein Kaufvertra­g vom 15.11.2016 über den Kauf eines vom Diesel-skandal betroffene­n Pkw rückabgewi­ckelt werden muss. Das Gericht verurteilt­e VW den Pkw zurückzune­hmen und den Kaufpreis für den Gebrauchtw­agen abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g

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