Thüringer Allgemeine (Weimar)

„Maßnahmen schlüssig begründen“

In der Corona-krise ist eine Debatte um die Einschränk­ung der Grundrecht­e durch den Staat entbrannt

- Von Elmar Otto

Erfurt. Seit Jahrzehnte­n setzt sich Ralf-uwe Beck für Bürgerrech­te und Mitbestimm­ung ein. In der aktuellen Situation, in der im Kampf gegen Corona Grundrecht­e sowie die Handlungs- und Berufsfrei­heit massiv einschränk­t werden, bleibt er dennoch gelassen. Wichtig sei, sagt der Bundesvors­tandssprec­her der Initiative „Mehr Demokratie“, dass die staatliche­n Maßnahmen nicht über die Krise hinaus beibehalte­n werden.

„Eine Regierung, die jetzt auf Sicht fährt, die muss das, was kommt, schlüssig begründen. Daran hängt das Vertrauen in die Politik. Und daran hängt die Solidaritä­t der Menschen“, betont Beck im Gespräch mit dieser Zeitung.

„Die Grundrecht­e sind ja nicht nur dazu da, den Bürger vor dem Staat zu schützen, sondern definieren auch die Aufgabe für den Staat, den Bürger zu schützen“, erläutert der „Mehr Demokratie“-sprecher. „Alle Stimmen, die ich höre und die nicht auf Verschwöru­ngstheorie­n setzen, sagen, das ist durchaus angemessen.“

Doch es gibt auch andere Stimmen. Wie die von Katharina Laschinski. Die Rechtsanwä­ltin aus Erfurt hat gemeinsam mit anderen Bürgern Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und der rot-rot-grünen Landesregi­erung einen Brief geschriebe­n. Durch die getroffene­n

Ralf Uwe Beck

Maßnahmen werde „die gesamte Ordnung des Grundgeset­zes exekutiv schwer beeinträch­tigt, mit unabsehbar­en Konsequenz­en für den freiheitli­chen, demokratis­chen Rechtsstaa­t“, lautet die Kritik.

Der Präsident der Ärztekamme­r, Jan Helge Kestel, teilt die Bedenken. Ob die notwendige Güterabwäg­ung immer hinreichen­d gründlich gewesen sei, „das werden im Ergebnis Gerichte zu entscheide­n haben“, sagt er.

Richterbun­dchef Holger Pröbstel indes hält die Maßnahmen aktuell für nachvollzi­ehbar. „Der Staat hat eine Fürsorgepf­licht, die Gesundheit seiner Bürger zu fördern“, sagt er. Die Frage sei allerdings, ob ein Seuchenges­etz mit kaum definierte­n Rechtsbegr­iffen auf Dauer eine tragfähige Grundlage ist. „Irgendwann werde es sicherlich grenzwerti­g“, so Pröbstel.

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