Das bisschen Haushalt … von der Steuer absetzen
Teil drei der Steuerserie erklärt, wie Eigentümer und Mieter Kosten für Putzkraft und Gärtner geltend machen
Berlin. Ausgaben für private Dinge haben eigentlich nichts in der Steuererklärung 2019 zu suchen. Doch es gibt Ausnahmen: Die Kosten für Arbeiten rund um den Haushalt können einen vierstelligen Steuerrabatt einbringen. In Teil drei der Finanztip-steuerserie geht es um haushaltsnahe Aufwendungen.
1. Party oder Gassi gehen? Spart beides Steuern!
Den Koch für die Gartenparty im vergangenen Jahr oder den Gassigeh-service für die Hunde können Steuerzahler absetzen – als haushaltsnahe Dienstleistungen. Haushaltsnah bedeutet: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, im Haus oder auf dem dazugehörenden Grundstück ausgeführt werden. Es muss sich um Arbeiten handeln, die üblicherweise auch Familienmitglieder erledigen können. Als haushaltsnahe Dienste von der Steuer absetzbar sind beispielsweise: Putzen, Laubblasen, Winterdienst, Gartenarbeiten, die Versorgung und Betreuung von Haustieren in der Wohnung, Kinderbetreuung und Pflegedienstleistungen.
Die Steuerermäßigung gibt es auch bei ambulanter Pflege und ebenfalls für Bewohner eines Pflegeheims, sofern das bewohnte Apartment als Haushalt zählt. Das ist der Fall, wenn es etwa eine eigene Kochgelegenheit gibt. Es zählen natürlich nur die selbst getragenen Aufwendungen. Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse und von Versicherungen sind abzuziehen.
Für einen Haushalt können im
Jahr Arbeits- und Fahrtkosten bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. 20 Prozent von den Aufwendungen sind als Steuerermäßigung drin, also bis zu 4000 Euro. Steuerzahler tragen die Kosten in die neue Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ihrer Steuererklärung ein (Zeile 5).
2. Die gute Fee, die Steuern spart: Haushaltshilfe als Minijobber
Auch mit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe lässt sich Steuern sparen. Das geht so: Der private Haushalt stellt die Haushaltshilfe
SERIE als Minijobber an. Als Lohn darf bis zu 450 Euro monatlich gezahlt werden. Der Arbeitgeber meldet die Person über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-zentrale an und zahlt die fällige Pauschalsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.
Auf diese Weise kann er 20 Prozent von maximal 2550 Euro als Steuerrabatt bekommen – also bis zu 510 Euro. Der Lohn der Haushaltshilfe ist in Zeile 4 der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“einzutragen.
3. Zwei linke Hände – aber eine Ermäßigung bei der Steuer
Für Renovierungs- und Reparaturarbeiten in der eigenen Wohnung oder am Haus können Handwerkerrechnungen bis 6000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Damit sind bis zu 1200 Euro
Steuernachlass drin. Dies gilt beispielsweise, wenn Handwerker im Haushalt Elektrogeräte reparieren, das Bad sanieren, Wände streichen, Fliesen verlegen, eine zugefallene Wohnungstür öffnen oder Möbel aufbauen. Die Handwerkerkosten sind in Zeile 6 einzutragen.
Wichtig: Der Fiskus fördert nur Bautätigkeiten in einem bestehenden Haushalt, aber keine Neubaumaßnahmen. Wer allerdings schon eingezogen ist, der kann Restarbeiten wie den Außenputz auch noch später erledigen lassen und sich dafür den Steuerrabatt sichern.
Für die Handwerkerkosten und die haushaltsnahen Dienstleistungen benötigen Steuerzahler vom Dienstleister eine Rechnung, die die Arbeitskosten ausweist. Das bringt eine Steuererstattung von 20 Prozent. Nicht absetzbar sind hingegen die Materialkosten. Der Gesetzgeber akzeptiert keine Barzahlung.
Dieser Beitrag erscheint in einer Kooperation mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen.