Thüringer Allgemeine (Weimar)

Wahl eines Fdp-landtagsab­geordneten angefochte­n

Kommission prüft, ob Robert-martin Montag wirklich in Erfurt gewohnt hat

- Von Elmar Otto

Erfurt. Der Wahlprüfun­gsausschus­s des Landtags befasst sich in der kommenden Woche mit der Anfechtung der Wahl des Fdp-landtagsab­geordneten Robert-martin Montag. Der Beschwerde zufolge, die bereits am 26. November 2019 und damit etwa einen Monat nach der Landtagswa­hl per Einschreib­en bei der Parlaments­verwaltung einging, sei der Liberale nicht für den Landtag wählbar gewesen.

Darin heißt es: Montag habe zwar als Anschrift eine Adresse in Niederniss­a angegeben. „Dort hat er aber offenbar niemals eine Wohnung genommen. Nicht mal auf einem Klingelsch­ild taucht er unter dieser Adresse auf.“Mit mehreren Fotos von Hauseingan­g und Klingelanl­age werden die Angaben untermauer­t. Nach Landeswahl­gesetz ist wählbar, wer seit mindestens einem Jahr im Wahlgebiet seinen Wohnsitz, Lebensmitt­elpunkt oder dauernden Aufenthalt hat. Da Montag

zu dieser Zeit im brandenbur­gischen Potsdam arbeitete und seine damalige Lebensgefä­hrtin sowie das gemeinsame Kind dort lebten, unterstell­t der Beschwerde­führer, dass der Freidemokr­at sich auch dort überwiegen­d aufgehalte­n habe. Montag sagte auf Anfrage: „Ich bin im September letzten Jahres innerhalb Erfurts umgezogen.“Sowohl an der alten als auch der neuen Wohnung sei ihm „öfter das Klingelsch­ild runtergeri­ssen“worden. Sein Erstwohnsi­tz sei in Erfurt gewesen, in Potsdam der Zweitwohns­itz. Durch seine Tätigkeite­n als Fdp-kreischef, Landesvors­tandsmitgl­ied und Generalsek­retär habe er sich überwiegen­d in Thüringen aufgehalte­n. Als Kandidat für die

Europawahl sei er von seinem Arbeitgebe­r freigestel­lt gewesen. Der frühere Kurzzeit-ministerpr­äsident Thomas Kemmerich (FDP) hat jüngst nach einer Gerichtsen­tscheidung sein Mandat für den Erfurter Stadtrat verloren, weil er nicht überzeugen­d darlegen konnte, seinen Aufenthalt­sschwerpun­kt zum Zeitpunkt der Wahl 2019 in der Landeshaup­tstadt gehabt zu haben.

Der Wahlprüfun­gsausschus­s tagt am 30. Juni in vertraulic­her beziehungs­weise geheimer Sitzung.

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FOTO: FROMM Fdp-landtagsab­geordneter Robert-martin Montag

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