EU ermittelt im Fall Wirecard
Europäische Finanzaufsicht will mögliche Versäumnisse prüfen
Brüssel/berlin. Im Wirecard-skandal schaltet die Eu-kommission jetzt die europäische Finanzaufsicht Esma ein. Die Aufseher sollen den Zusammenbruch des Münchner Zahlungsdienstleisters und mögliche Versäumnisse der Aufsichtsbehörden unter die Lupe nehmen. Bis zum 15. Juli soll ein vorläufiger Untersuchungsbericht vorliegen. Dies geht aus einem Schreiben der Eu-kommission an die Esma hervor.
Der Zahlungsdienstleister hatte am Donnerstag einen Insolvenzantrag gestellt. Hintergrund ist ein mutmaßlicher Betrugsskandal um Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY), die den Jahresabschluss 2019 prüfte, geht von schwerer Kriminalität im globalen Maßstab aus. Die Aktie des Konzerns hatte in den vergangenen Tagen rund 98 Prozent ihres Wertes eingebüßt und stürzte am Freitag weiter ab. Im Brief der Eukommission an die Esma (Europäische Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde) heißt es, nötig sei eine umfassende Beschreibung und Analyse der Ereignisse und eine Prüfung, ob die Reaktion der Aufsichtsbehörden angemessen gewesen sei. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zuständig.
Die Esma müsse sich den Vorfall unter dem Gesichtspunkt ansehen, dass Eu-anleger umfassend geschützt seien, wenn sie in Firmen investierten, die im regulierten Markt in der EU gelistet seien.
Auch die Bundesregierung hat sich alarmiert über die Vorgänge gezeigt. „Das ist ein besorgniserregender Fall“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert, „denn Unternehmen und Finanzmärkte müssen ordnungsgemäß arbeiten.“Es sei jetzt an der Münchner Staatsanwaltschaft, unter anderem zu klären, ob Bilanzbetrug vorgelegen habe. „Und natürlich muss es darum gehen, Schaden vom Finanzplatz Deutschland insgesamt abzuwenden“, so Seibert. „Deswegen müssen Schwächen bei den Kontrollmechanismen, wo sie sich herausstellen, auch behoben werden.“
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Verantwortung. „Die müssen natürlich Fehler in Bilanzen frühzeitig erkennen. Und wenn das schiefgelaufen ist, dann auch tatkräftig dazu beitragen, das aufzuarbeiten“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. dpa