Automatische Erhöhung
n Die Grundentschädigung der Landtagsabgeordneten steigt auf 5.976,95 Euro pro Monat an. Das sind für die 90 Abgeordneten je 174,09 Euro mehr.
n Diese Erhöhung folgt einem jährlichen Automatismus, der im Abgeordnetengesetz und in der Landesverfassung festgeschrieben ist.
n Für die Erhöhung ist die Einkommensentwicklung entscheidend. Das Landesamt für Statistik ermittelt das Plus.