Urteil nach Angriff mit Machete
24-Jähriger bleibt in Haft
Gera. Das Landgericht Gera hat einen 24-Jährigen nach zwei Attacken mit einer Machete in Rudolstadt verurteilt. Allerdings sprach die erste Strafkammer nicht wie ursprünglich eine Strafe wegen versuchten Totschlags aus, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Die Tat hatte sich am 26. Mai 2020 in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Jenaischen Straße ereignet. Der Angeklagte setzte im Streit eine Machete mit einer Klingenlänge von einem Meter ein. Beim Opfer kam es zu größeren Hautabtrennungen und einer offenen Fraktur des rechten Schlüsselbeins mit Durchtrennung der Blutbahnen. Wegen der gezielten Hiebe auf dem Kopf war die Staatsanwaltschaft zunächst von einer Tötungsabsicht ausgegangen. Das Opfer, das sofort viel Blut verloren hatte, konnte dank mehrerer Operationen gerettet werden.
Der Angeklagte räumte im Prozess die Attacke ein, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Der andere habe ihn bedrängt, Tabletten herauszugeben. Daraufhin habe er sich gewehrt. Das blutende Opfer ging zunächst in sein eigenes Zimmer, kehrte aber kurz darauf mit Pfefferspray zurück und setzte dieses gegen den Angeklagten ein, der mit der Machete erneut zuschlug.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Verteidiger Udo Freier plädierte auf zwei Jahre Haft, die zur Bewährung gestellt werden sollten. Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf verhängte zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.