Thüringer Allgemeine (Weimar)

Urteil nach Angriff mit Machete

24-Jähriger bleibt in Haft

- Von Tino Zippel

Gera. Das Landgerich­t Gera hat einen 24-Jährigen nach zwei Attacken mit einer Machete in Rudolstadt verurteilt. Allerdings sprach die erste Strafkamme­r nicht wie ursprüngli­ch eine Strafe wegen versuchten Totschlags aus, sondern wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in zwei Fällen. Die Tat hatte sich am 26. Mai 2020 in der Gemeinscha­ftsunterku­nft für Flüchtling­e in der Jenaischen Straße ereignet. Der Angeklagte setzte im Streit eine Machete mit einer Klingenlän­ge von einem Meter ein. Beim Opfer kam es zu größeren Hautabtren­nungen und einer offenen Fraktur des rechten Schlüsselb­eins mit Durchtrenn­ung der Blutbahnen. Wegen der gezielten Hiebe auf dem Kopf war die Staatsanwa­ltschaft zunächst von einer Tötungsabs­icht ausgegange­n. Das Opfer, das sofort viel Blut verloren hatte, konnte dank mehrerer Operatione­n gerettet werden.

Der Angeklagte räumte im Prozess die Attacke ein, bestritt aber eine Tötungsabs­icht. Der andere habe ihn bedrängt, Tabletten herauszuge­ben. Daraufhin habe er sich gewehrt. Das blutende Opfer ging zunächst in sein eigenes Zimmer, kehrte aber kurz darauf mit Pfefferspr­ay zurück und setzte dieses gegen den Angeklagte­n ein, der mit der Machete erneut zuschlug.

Die Staatsanwa­ltschaft beantragte eine Freiheitss­trafe von zweieinhal­b Jahren. Verteidige­r Udo Freier plädierte auf zwei Jahre Haft, die zur Bewährung gestellt werden sollten. Die erste Strafkamme­r unter Vorsitz von Uwe Tonndorf verhängte zwei Jahre und drei Monate Freiheitss­trafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Der Angeklagte bleibt in Untersuchu­ngshaft.

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