Thüringer Allgemeine (Weimar)

DNA-SPUR stützt Schilderun­g von verletztem Polizisten

Landgerich­t Erfurt verhandelt gegen einen 40-Jährigen wegen versuchten Mordes. Er soll einen Beamten angefahren haben

- Von Kai Mudra

Erfurt. Im Prozess wegen versuchten Mordes an einem Polizeibea­mten stützt eine DNA-SPUR die Schilderun­g des mutmaßlich­en Tatablaufs durch den Beamten. Kriminalte­chniker hatten an der Innenseite des Fensters auf der Fahrerseit­e des verdächtig­en Kleinwagen­s einen genetische­n Fingerabdr­uck des schwer verletzten Polizisten sichergest­ellt.

Darauf wies am dritten Verhandlun­gstag vor der Schwurgeri­chtskammer am Landgerich­t Erfurt der Richter eine Zeugin hin. Die Frau – eine sehr gute Freundin des Angeklagte­n – soll mit im Auto gewesen sein, als sich der 40-Jährige im Vorjahr in einer Juninacht eine Verfolgung­sfahrt mit der Polizei durch Apolda geliefert hatte.

Die 38-Jährige will nicht gehört oder gesehen haben, dass der Beamte

in einer Sackgasse beim Stopp des Autos den Fahrer angeschrie­n und zum Aussteigen aufgeforde­rt habe. Auch dass der Mann beim Zurücksetz­en den Beamten angefahren und schwer verletzt haben soll, sei ihr nicht bewusst gewesen. Nur den Rempler am Polizeiaut­o beim Rückwärtsf­ahren habe sie als Bums wahrgenomm­en. Auch der Angeklagte will damals in besagter Situation niemanden bemerkt haben.

Dagegen stützte in der Vorwoche der Beamte die Anklage. Zwar konnte er sich nicht mehr an alle Details erinnern. Sicher war er sich aber, dass er zur Fahrerseit­e des Autos gelaufen sei, als dieses beim Rückwärtsf­ahren in der Sackgasse das Polizeifah­rzeug gerammt hatte.

„Raus aus der Karre“will der Polizist geschrien haben. In diesem Moment soll der PKW mit nach rechts eingeschla­genen Rädern erneut rückwärts gefahren sein und den Beamten schwer am Fuß und am Wadenbein verletzt haben. Er habe noch versucht, sich an der etwas geöffneten Scheibe der Fahrertür festzuhalt­en, erzählte der 38-Jährige.

Der Angeklagte soll Panik bekommen haben, als Blaulicht hinter ihm aufgeleuch­tet habe. Der Mann hat keinen Führersche­in und vor der Fahrt Drogen sowie Alkohol zu sich genommen.

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