Thüringer Allgemeine (Weimar)

Fassadendä­mmung kann Pflicht sein

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Ich möchte die Fassade meines Hauses nach dem Winter gerne ausbessern und neu streichen. Gibt es da etwas zu beachten?

Es antwortet Ramona Ballod, Referatsle­iterin Energie, Bauen und Nachhaltig­keit bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Als Erstes sollten Sie die Fassade gründlich unter die Lupe nehmen. Wenn es Risse, Spalten oder feuchte Stellen gibt, dann müssen solche Schäden zuerst beseitigt werden. Vielleicht können Sie diese Reparature­n gleich mit Maßnahmen zur Energieein­sparung kombiniere­n?

Unter Umständen kann eine Fassadendä­mmung sogar

Pflicht sein. Denn wenn mehr als zehn Prozent der Fassade verändert werden oder der Putz erneuert wird, muss laut Energieein­sparverord­nung gleichzeit­ig der Wärmeschut­z überprüft und eine Dämmung an den Außenwände­n angebracht werden. Der Vorteil: Wenn Sie die

Fassade gleichzeit­ig dämmen, können Sie Fördermitt­el beantragen und so die Kosten für die Sanierung reduzieren.

Viele Reparature­n an der Hausfassad­e können Hausbesitz­er selbst durchführe­n. Das Selbermach­en birgt jedoch auch viele Risiken und mögliche Fehlerquel­len. Gerade beim Anbringen einer Wärmedämmu­ng hängt viel vom handwerkli­chen Geschick ab. Ohne Kenntnis und Übung ist ein langanhalt­ender Erfolg nicht garantiert.

Pannen lassen sich vermeiden, wenn Sie sich vorher gründlich über den fachgerech­ten Umgang mit Baumateria­lien und Dämmstoffe­n informiere­n.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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