Fassadendämmung kann Pflicht sein
Ich möchte die Fassade meines Hauses nach dem Winter gerne ausbessern und neu streichen. Gibt es da etwas zu beachten?
Es antwortet Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Als Erstes sollten Sie die Fassade gründlich unter die Lupe nehmen. Wenn es Risse, Spalten oder feuchte Stellen gibt, dann müssen solche Schäden zuerst beseitigt werden. Vielleicht können Sie diese Reparaturen gleich mit Maßnahmen zur Energieeinsparung kombinieren?
Unter Umständen kann eine Fassadendämmung sogar
Pflicht sein. Denn wenn mehr als zehn Prozent der Fassade verändert werden oder der Putz erneuert wird, muss laut Energieeinsparverordnung gleichzeitig der Wärmeschutz überprüft und eine Dämmung an den Außenwänden angebracht werden. Der Vorteil: Wenn Sie die
Fassade gleichzeitig dämmen, können Sie Fördermittel beantragen und so die Kosten für die Sanierung reduzieren.
Viele Reparaturen an der Hausfassade können Hausbesitzer selbst durchführen. Das Selbermachen birgt jedoch auch viele Risiken und mögliche Fehlerquellen. Gerade beim Anbringen einer Wärmedämmung hängt viel vom handwerklichen Geschick ab. Ohne Kenntnis und Übung ist ein langanhaltender Erfolg nicht garantiert.
Pannen lassen sich vermeiden, wenn Sie sich vorher gründlich über den fachgerechten Umgang mit Baumaterialien und Dämmstoffen informieren.
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