Zwangsversteigerung hat Bestand
Ehemaliger Besitzer des alten Güterbahnhofs scheitert mit Beschwerde gegen Zuschlag
Weimar. Das juristische Nachspiel zur Zwangsversteigerung des ehemaligen Güterbahnhofs an der Ettersburger Straße dürfte ein Ende haben: Ein Einzelrichter am Landgericht Erfurt hat die Beschwerde des Schuldners gegen den Zuschlag zurückgewiesen.
Im dritten Anlauf war im Oktober 2019 die Zwangsversteigerung am Amtsgericht Weimar zustande gekommen. Auf den Weg gebracht hatten sie die Stadt Weimar und eine Weimarer Firma. Bei ihnen hatte der Besitzer Schulden angehäuft – über 100.000 Euro bei der Stadt und noch mehr bei der Firma.
Die Zwangsversteigerung wies – wie weitere mit Immobilen aus dem Umfeld des Eigentümers – etliche Merkwürdigkeiten auf. Involviert war ein Unternehmen aus Prag, dessen russischer Geschäftsführer zuvor bereits bei der geplatzten Zwangsversteigerung des ehemaligen Senders in der Humboldtstraße als einziger Bieter aufgetreten war. Auffallend da war das niedrige Gebot von 20.000 Euro, das er für die Immobilie abgeben hatte, deren
Verkehrswert mit 1,6 Millionen Euro beziffert wird.
Beim ehemaligen Güterbahnhof indes wurde der Geschäftsführer aus Tschechien erst gar nicht als Bieter zugelassen, weil er die notwendige Sicherheitszahlung in Höhe von 69.700 Euro nicht vorweisen konnte. Sie hätte bis zum Termin nachweislich auf dem Gerichtskonto sein müssen.
Den Zuschlag erhielt für 670.000 Euro die Firma PZ Marktbau Pößneck. Dem stimmten die Gläubiger zu, obwohl die Summe unter dem ermittelten Verkehrswert von 697.000 Euro lag. Als „Schmerzgrenze“aus Sicht von Stadt und beteiligtem Unternehmen galten 400.000 Euro. Mit dem Erlös können deren Forderungen nun abgegolten werden.
Die Geschichte der Zwangsversteigerung des ehemaligen Güterbahnhofes reicht bis 2012 zurück. Im Falle des früheren Senders geht sie weiter: In den vergangenen Monaten wurde der Termin dafür mehrfach verschoben, weil das Amtsgericht mit viel öffentlichem Interesse rechnet, das sich nicht mit der Pandemielage vertrage.