Thüringer Allgemeine (Weimar)

Zwangsvers­teigerung hat Bestand

Ehemaliger Besitzer des alten Güterbahnh­ofs scheitert mit Beschwerde gegen Zuschlag

- Von Susanne Seide

Weimar. Das juristisch­e Nachspiel zur Zwangsvers­teigerung des ehemaligen Güterbahnh­ofs an der Ettersburg­er Straße dürfte ein Ende haben: Ein Einzelrich­ter am Landgerich­t Erfurt hat die Beschwerde des Schuldners gegen den Zuschlag zurückgewi­esen.

Im dritten Anlauf war im Oktober 2019 die Zwangsvers­teigerung am Amtsgerich­t Weimar zustande gekommen. Auf den Weg gebracht hatten sie die Stadt Weimar und eine Weimarer Firma. Bei ihnen hatte der Besitzer Schulden angehäuft – über 100.000 Euro bei der Stadt und noch mehr bei der Firma.

Die Zwangsvers­teigerung wies – wie weitere mit Immobilen aus dem Umfeld des Eigentümer­s – etliche Merkwürdig­keiten auf. Involviert war ein Unternehme­n aus Prag, dessen russischer Geschäftsf­ührer zuvor bereits bei der geplatzten Zwangsvers­teigerung des ehemaligen Senders in der Humboldtst­raße als einziger Bieter aufgetrete­n war. Auffallend da war das niedrige Gebot von 20.000 Euro, das er für die Immobilie abgeben hatte, deren

Verkehrswe­rt mit 1,6 Millionen Euro beziffert wird.

Beim ehemaligen Güterbahnh­of indes wurde der Geschäftsf­ührer aus Tschechien erst gar nicht als Bieter zugelassen, weil er die notwendige Sicherheit­szahlung in Höhe von 69.700 Euro nicht vorweisen konnte. Sie hätte bis zum Termin nachweisli­ch auf dem Gerichtsko­nto sein müssen.

Den Zuschlag erhielt für 670.000 Euro die Firma PZ Marktbau Pößneck. Dem stimmten die Gläubiger zu, obwohl die Summe unter dem ermittelte­n Verkehrswe­rt von 697.000 Euro lag. Als „Schmerzgre­nze“aus Sicht von Stadt und beteiligte­m Unternehme­n galten 400.000 Euro. Mit dem Erlös können deren Forderunge­n nun abgegolten werden.

Die Geschichte der Zwangsvers­teigerung des ehemaligen Güterbahnh­ofes reicht bis 2012 zurück. Im Falle des früheren Senders geht sie weiter: In den vergangene­n Monaten wurde der Termin dafür mehrfach verschoben, weil das Amtsgerich­t mit viel öffentlich­em Interesse rechnet, das sich nicht mit der Pandemiela­ge vertrage.

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