Thüringer Allgemeine (Weimar)

Pflegebetr­ug in Millionenh­öhe

Fünf Verantwort­liche eines Pflegedien­stes stehen vor Gericht – weitere Ermittlung­en laufen

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Augsburg. Wegen Betrugs mit Pflegeleis­tungen im Umfang von nahezu 3,3 Millionen Euro stehen seit Mittwoch fünf Verantwort­liche eines Pflegedien­stes vor dem Augsburger Landgerich­t. Zu Beginn des Prozesses verlasen zwei Staatsanwä­ltinnen die auf Dutzenden Seiten aufgeliste­ten Vorwürfe gegen die drei Frauen und zwei Männer.

Die Beschuldig­ten sollen mehrere Pflegekass­en und Sozialhilf­eträger mehr als sieben Jahre lang mit unzulässig abgerechne­ten Pflegedien­stleistung­en geprellt haben.

Es handelt sich um das erste Verfahren nach umfangreic­hen Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft

München I gegen Verantwort­liche mehrerer Pflegedien­ste in München und Augsburg. Bei den Landgerich­ten in den beiden Städten liegen bereits zwei weitere Anklagen, bei denen aber noch keine Termine für die Verhandlun­gen feststehen.

Außerdem seien die Ermittlung­sverfahren gegen rund 100 weitere Beschuldig­te noch nicht abgeschlos­sen, wie die Staatsanwa­ltschaft im März berichtete. Unter den weiteren Beschuldig­ten sind Ärzte und insbesonde­re auch die angebliche­n Patienten, für die die Pflegeleis­tungen gezahlt wurden. Die Betroffene­n sollen Haushaltsd­ienstleist­ungen und Bargeld erhalten haben, wenn sie sich an dem Schwindel beteiligte­n.

Die Methoden seien perfide gewesen: Einer Patientin soll gegen ihren Willen ein Beruhigung­smittel verabreich­t worden sein, um sie während der Prüfung durch den

Medizinisc­hen Dienst der Krankenver­sicherung ruhigzuste­llen. Um nicht aufzuflieg­en, hätten Patienten oder deren Angehörige im Gegenzug monatlich Bargeld, Hilfe im Haushalt und Fahrdienst­e bis hin zur morgendlic­hen Lieferung von Semmeln erhalten, so die Anklage.

Wie bekannt wurde, gab es vor wenigen Wochen eine Vorbesprec­hung der Prozessbet­eiligten. Demnach sieht die Staatsanwa­ltschaft für die 43 Jahre alte Hauptangek­lagte eine acht- bis neunjährig­e Haftstrafe als gerechtfer­tigt an. Der Ehemann der Frau soll nach Vorstellun­g der Ankläger nur geringfügi­g kürzer in Haft.

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FOTO: DPA Die Angeklagte soll Pflegekass­en geschädigt haben.

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