Pflegebetrug in Millionenhöhe
Fünf Verantwortliche eines Pflegedienstes stehen vor Gericht – weitere Ermittlungen laufen
Augsburg. Wegen Betrugs mit Pflegeleistungen im Umfang von nahezu 3,3 Millionen Euro stehen seit Mittwoch fünf Verantwortliche eines Pflegedienstes vor dem Augsburger Landgericht. Zu Beginn des Prozesses verlasen zwei Staatsanwältinnen die auf Dutzenden Seiten aufgelisteten Vorwürfe gegen die drei Frauen und zwei Männer.
Die Beschuldigten sollen mehrere Pflegekassen und Sozialhilfeträger mehr als sieben Jahre lang mit unzulässig abgerechneten Pflegedienstleistungen geprellt haben.
Es handelt sich um das erste Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
München I gegen Verantwortliche mehrerer Pflegedienste in München und Augsburg. Bei den Landgerichten in den beiden Städten liegen bereits zwei weitere Anklagen, bei denen aber noch keine Termine für die Verhandlungen feststehen.
Außerdem seien die Ermittlungsverfahren gegen rund 100 weitere Beschuldigte noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft im März berichtete. Unter den weiteren Beschuldigten sind Ärzte und insbesondere auch die angeblichen Patienten, für die die Pflegeleistungen gezahlt wurden. Die Betroffenen sollen Haushaltsdienstleistungen und Bargeld erhalten haben, wenn sie sich an dem Schwindel beteiligten.
Die Methoden seien perfide gewesen: Einer Patientin soll gegen ihren Willen ein Beruhigungsmittel verabreicht worden sein, um sie während der Prüfung durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ruhigzustellen. Um nicht aufzufliegen, hätten Patienten oder deren Angehörige im Gegenzug monatlich Bargeld, Hilfe im Haushalt und Fahrdienste bis hin zur morgendlichen Lieferung von Semmeln erhalten, so die Anklage.
Wie bekannt wurde, gab es vor wenigen Wochen eine Vorbesprechung der Prozessbeteiligten. Demnach sieht die Staatsanwaltschaft für die 43 Jahre alte Hauptangeklagte eine acht- bis neunjährige Haftstrafe als gerechtfertigt an. Der Ehemann der Frau soll nach Vorstellung der Ankläger nur geringfügig kürzer in Haft.