Thüringer Allgemeine (Weimar)

Keine Einigung im Sparkassen­streit

Geraer Landgerich­t entscheide­t im Verfahren des Ex-vorstandes Markus Morbach im Mai

- Von Katja Grieser

Gera/greiz. „Die Güteverhan­dlung ist gescheiter­t“, so Richter Michael Wentzel gestern am frühen Nachmittag. Vor dem Landgerich­t Gera wurde im Fall des ehemaligen Vorstandsv­orsitzende­n der Sparkasse Gera-greiz, Markus Morbach verhandelt, der juristisch gegen seine Kündigunge­n vorgegange­n war.

Wentzel, der in der Sache bereits beim Urkundenpr­ozess Mitte Februar den Vorsitz innehatte, will am 17. Mai sein Urteil bekannt geben. Der Richter bleibt dabei, dass sowohl die fristlose als auch die hilfsweise ausgesproc­hene ordentlich­e Kündigung Morbachs vom Sommer vorigen Jahres unwirksam sind. So hatte Michael Wentzel schon im Februar entschiede­n. Gegen das damalige Vorbehalts­urteil ist die Sparkasse in Berufung gegangen, die Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts steht aber noch aus.

Formfehler bei fristloser Kündigung

Die ordentlich­e Kündigung ist deshalb unwirksam, weil Morbach laut Vertrag bis zur Vollendung des 63. Lebensjahr­es so nicht gekündigt werden darf. Er ist fast zehn Jahre jünger. Solche Verträge seien im Bereich des Sparkassen-giroverban­ds Hessen-thüringen üblich, heißt es.

„Die fristlose Kündigung ist schon aus formellen Gründen nichtig“, sagt Michael Wentzel. So sei bereits die Einladung nicht ordnungsge­mäß verfasst gewesen. Rechtsanwa­lt Matthias Grünert, der die Bank vertritt, sieht das ganz anders. Es sei beim Blick auf die Tagesordnu­ng

deutlich zu erkennen gewesen, worum es in der Sitzung des Verwaltung­srats gehen sollte.

Geras Oberbürger­meister Julian Vonarb (parteilos) als Verwaltung­sratschef der Sparkasse hätte dem Richter gern erläutert, weshalb es zum Rausschmis­s gekommen war. Im Urkundenpr­ozess war unter anderem von falscher Reisekoste­nabrechnun­g und unzulässig­em Einwirken auf eine Mitarbeite­rin die Rede. Zudem soll Morbach fragwürdig­e Geschäftse­ntscheidun­gen getroffen haben. Doch Michael Wentzel erläuterte, dass er sich damit nicht beschäftig­en müsse, da die fristlose Kündigung ja schon wegen Formfehler­n nicht wirksam ist.

Offen für

Gespräche über Vergleich

Beide Seiten signalisie­rten, dass sie einem Vergleich nicht abgeneigt seien. „Vernünftig­en“und „konstrukti­ven“Gesprächen werde man sich nicht verschließ­en, wurde betont.

Wie Rechtsanwa­lt Ansgar Pallasky, der Markus Morbach vertritt, deutlich machte, geht es bei dieser Verhandlun­g um die Kündigunge­n vom Sommer 2020. Das sind aber nicht die einzigen, denn inzwischen wurde Morbach erneut außerorden­tlich gekündigt. Anfang April habe sich der Verwaltung­srat einstimmig dafür entschiede­n. Nun sei es an Julian Vonarb, den Beschluss umzusetzen. Er sprach von „neuen Tatsachen“, die dem Gremium bekannt geworden seien. Wie Pallasky durchblick­en ließ, will Morbach auch gegen die jüngste Kündigung vorgehen.

Die Sparkasse Gera-greiz hat mit Hendrik Ziegenbein inzwischen einen neuen Vorstandsc­hef.

 ?? ARCHIV-FOTO: KATJA GRIESER ?? Markus Morbach vor dem Landgerich­t Gera.
ARCHIV-FOTO: KATJA GRIESER Markus Morbach vor dem Landgerich­t Gera.

Newspapers in German

Newspapers from Germany