Keine Einigung im Sparkassenstreit
Geraer Landgericht entscheidet im Verfahren des Ex-vorstandes Markus Morbach im Mai
Gera/greiz. „Die Güteverhandlung ist gescheitert“, so Richter Michael Wentzel gestern am frühen Nachmittag. Vor dem Landgericht Gera wurde im Fall des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Gera-greiz, Markus Morbach verhandelt, der juristisch gegen seine Kündigungen vorgegangen war.
Wentzel, der in der Sache bereits beim Urkundenprozess Mitte Februar den Vorsitz innehatte, will am 17. Mai sein Urteil bekannt geben. Der Richter bleibt dabei, dass sowohl die fristlose als auch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung Morbachs vom Sommer vorigen Jahres unwirksam sind. So hatte Michael Wentzel schon im Februar entschieden. Gegen das damalige Vorbehaltsurteil ist die Sparkasse in Berufung gegangen, die Entscheidung des Oberlandesgerichts steht aber noch aus.
Formfehler bei fristloser Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist deshalb unwirksam, weil Morbach laut Vertrag bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres so nicht gekündigt werden darf. Er ist fast zehn Jahre jünger. Solche Verträge seien im Bereich des Sparkassen-giroverbands Hessen-thüringen üblich, heißt es.
„Die fristlose Kündigung ist schon aus formellen Gründen nichtig“, sagt Michael Wentzel. So sei bereits die Einladung nicht ordnungsgemäß verfasst gewesen. Rechtsanwalt Matthias Grünert, der die Bank vertritt, sieht das ganz anders. Es sei beim Blick auf die Tagesordnung
deutlich zu erkennen gewesen, worum es in der Sitzung des Verwaltungsrats gehen sollte.
Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb (parteilos) als Verwaltungsratschef der Sparkasse hätte dem Richter gern erläutert, weshalb es zum Rausschmiss gekommen war. Im Urkundenprozess war unter anderem von falscher Reisekostenabrechnung und unzulässigem Einwirken auf eine Mitarbeiterin die Rede. Zudem soll Morbach fragwürdige Geschäftsentscheidungen getroffen haben. Doch Michael Wentzel erläuterte, dass er sich damit nicht beschäftigen müsse, da die fristlose Kündigung ja schon wegen Formfehlern nicht wirksam ist.
Offen für
Gespräche über Vergleich
Beide Seiten signalisierten, dass sie einem Vergleich nicht abgeneigt seien. „Vernünftigen“und „konstruktiven“Gesprächen werde man sich nicht verschließen, wurde betont.
Wie Rechtsanwalt Ansgar Pallasky, der Markus Morbach vertritt, deutlich machte, geht es bei dieser Verhandlung um die Kündigungen vom Sommer 2020. Das sind aber nicht die einzigen, denn inzwischen wurde Morbach erneut außerordentlich gekündigt. Anfang April habe sich der Verwaltungsrat einstimmig dafür entschieden. Nun sei es an Julian Vonarb, den Beschluss umzusetzen. Er sprach von „neuen Tatsachen“, die dem Gremium bekannt geworden seien. Wie Pallasky durchblicken ließ, will Morbach auch gegen die jüngste Kündigung vorgehen.
Die Sparkasse Gera-greiz hat mit Hendrik Ziegenbein inzwischen einen neuen Vorstandschef.