Thüringer Allgemeine (Weimar)

Notbetreuu­ng in Schule und Kita

Neues Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz bringt Testpflich­t an Schulen

- Von Martin Debes und Elmar Otto

Erfurt. Mit Inkrafttre­ten der gestern vom Bundestag beschlosse­nen Änderungen am Infektions­schutzgese­tz müssen sich Eltern und Kinder in Thüringen darauf einstellen, dass Schulen und Kindergärt­en flächendec­kend schließen. „Eine Notbetreuu­ng wird gesichert. Wir werden die bestehende­n Regeln dafür nicht ändern“, sagte Bildungsmi­nister Helmut Holter (Linke). Es hätten die Regeln Bestand, die seit Januar bekannt seien.

Notbetreuu­ng können danach Kinder der Klassenstu­fen eins bis sechs sowie Kita-kinder in Anspruch nehmen, deren Eltern keine Möglichkei­t zur Arbeit im Homeoffice haben oder die keine andere zumutbare Betreuungs­möglichkei­t organisier­en können. Sie gilt auch für Kinder von Eltern, die in Bereichen tätig sind, die von öffentlich­em Interesse oder für die Pandemie-bekämpfung wichtig sind. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Bildung und Erziehung, öffentlich­e Sicherheit und Verwaltung, Transport und Verkehr oder auch Informatio­nstechnik.

Durch die Gesetzesno­velle wird auch im Freistaat eine Testpflich­t an Schulen gelten. „Diese wird so ausgestalt­et, dass sich Schülerinn­en und Schüler entspreche­nd des Testangebo­ts zweimal pro Woche selbst testen müssen“, so ein Sprecher des Bildungsmi­nisteriums. Andernfall­s dürften sie die Schulen nicht betreten. Die Lage wegen fehlender Tests in Schulen und Kindergärt­en entspannt sich nach Regierungs­angaben gerade. Thüringen verteile derzeit weitere 650.000 Tests an die Schulen, davon 500.000 neue Spucktests, um die Lieferschw­ierigkeite­n auszugleic­hen. Am Mittwoch seien über das Deutsche Rote Kreuz weitere drei Millionen Tests geordert worden. Damit sei ein Großteil des zunächst absehbaren Bedarfs gebunden.

Wann das Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch offen.

In welcher Region die Notbremse greift:

thueringer-allgemeine.de/lockdown

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