Notbetreuung in Schule und Kita
Neues Bundesinfektionsschutzgesetz bringt Testpflicht an Schulen
Erfurt. Mit Inkrafttreten der gestern vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz müssen sich Eltern und Kinder in Thüringen darauf einstellen, dass Schulen und Kindergärten flächendeckend schließen. „Eine Notbetreuung wird gesichert. Wir werden die bestehenden Regeln dafür nicht ändern“, sagte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). Es hätten die Regeln Bestand, die seit Januar bekannt seien.
Notbetreuung können danach Kinder der Klassenstufen eins bis sechs sowie Kita-kinder in Anspruch nehmen, deren Eltern keine Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice haben oder die keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit organisieren können. Sie gilt auch für Kinder von Eltern, die in Bereichen tätig sind, die von öffentlichem Interesse oder für die Pandemie-bekämpfung wichtig sind. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Bildung und Erziehung, öffentliche Sicherheit und Verwaltung, Transport und Verkehr oder auch Informationstechnik.
Durch die Gesetzesnovelle wird auch im Freistaat eine Testpflicht an Schulen gelten. „Diese wird so ausgestaltet, dass sich Schülerinnen und Schüler entsprechend des Testangebots zweimal pro Woche selbst testen müssen“, so ein Sprecher des Bildungsministeriums. Andernfalls dürften sie die Schulen nicht betreten. Die Lage wegen fehlender Tests in Schulen und Kindergärten entspannt sich nach Regierungsangaben gerade. Thüringen verteile derzeit weitere 650.000 Tests an die Schulen, davon 500.000 neue Spucktests, um die Lieferschwierigkeiten auszugleichen. Am Mittwoch seien über das Deutsche Rote Kreuz weitere drei Millionen Tests geordert worden. Damit sei ein Großteil des zunächst absehbaren Bedarfs gebunden.
Wann das Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch offen.
In welcher Region die Notbremse greift:
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