Thüringer Allgemeine (Weimar)

Das kommt auf Thüringen zu

Maßnahmen umfassen eine Ausgangssp­erre, Schulschli­eßungen und eine Testpflich­t

- Von Martin Debes und Elmar Otto

Erfurt. Der Bundestag hat die „Notbremse“im Infektions­schutzgese­tz beschlosse­n. Wenn die Länder am Donnerstag im Bundesrat mehrheitli­ch zustimmen – was erwartet wird – tritt sie mit Unterzeich­nung durch den Bundespräs­identen in Kraft. Das kann ab Freitag sein.

Wann gilt die Notbremse?

Trotz Kritik unter anderem aus Thüringen bleibt die Inzidenz, also die registrier­ten Corona-neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, der alles entscheide­nde Wert. Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt an drei aufeinande­r folgenden Tagen die Marke 100 überschrit­ten, gelten ab dem übernächst­en Tag schärfere Maßnahmen. Nach aktuellem Stand wäre davon ganz Thüringen betroffen, da keine Region unter der 100 liegt. Der landesweit­e Durchschni­tt betrug am Mittwoch 240.

Welche Maßnahmen sind das?

Zum Beispiel die viel diskutiert­en Ausgangsbe­schränkung­en. Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf niemand die Wohnung oder sein Grundstück verlassen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen: für Notfälle etwa, aber auch berufliche Gründe, für Pflege und Betreuung oder Gassigehen mit dem Hund. Und: Joggen und Spaziergän­ge – aber nur alleine – sollen bis Mitternach­t erlaubt bleiben. Zudem darf sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, zugehörige Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Dies gilt aber in Thüringen wegen der anhaltend hohen Inzidenzen sowieso schon laut der aktuellen Landesvero­rdnung.

Und die Schulen und Kindergärt­en?

Für sie gilt ein eigener Grenzwert. Liegt die Sieben-tage-inzidenz drei Tage hintereina­nder über 165, wird ab dem übernächst­en Tag der Präsenzunt­erricht verboten. Ausnahmen

für Abschlussk­lassen und Förderschu­len sind möglich. Das ist eine starke Verschärfu­ng für Thüringen: Bisher galt hier der Wert 200 – und dies auch nur als Empfehlung an Landkreise und kreisfreie Städte. Aktuell könnten nur noch die Landkreise Hildburgha­usen, Unstrut-hainich und Nordhausen sowie die Städte Jena und Weimar Präsenzunt­erricht erlauben. Aber auch sie müssten Wechselunt­erricht anbieten: Dies wäre dann ab einer Inzidenz von 100 vorgeschri­eben.

Was ist mit der Notbetreuu­ng?

Ab Überschrei­ten der Stufe 100 wird es zu Wechselunt­erricht in allen Jahrgangss­tufen kommen. Für Thüringen neu: auch an Grundschul­en. Damit kommt sowohl auf

Familien als auch auf die Grundschul­en eine neue große Herausford­erung zu. Eine Notbetreuu­ng soll angeboten werden. Da im Bundesgese­tz aber neue Regelungen zum Homeoffice enthalten sind, könnte das dem Bildungsmi­nisterium zufolge Auswirkung­en auf die Berechtigu­ng zur Notbetreuu­ng haben.

Gelten die Landesrege­ln trotz Bundesgese­tz weiter?

Teilweise. Viele Einschränk­ungen – etwa der weitgehend geschlosse­ne Einzelhand­el – gelten in Thüringen aufgrund der kritischen Pandemiela­ge sowieso schon. Nur an den Stellen, die der Bund schärfer regelt, wird die Verordnung ausgehebel­t. So müssen Besucher der Außenanlag­en von Zoos – oder der

Bundesgart­enschau – einen negativen Corona-test vorweisen. Das gilt auch für den Friseurbes­uch und die Fußpflege. Kosmetikbe­triebe und andere „körpernahe Dienstleis­ter“sind wieder zu schließen, sofern es sich nicht um eine medizinisc­h oder pflegerisc­h notwendige Dienstleis­tung handelt.

Wer soll sich da noch zurechtfin­den?

Zumindest für eine Übergangsz­eit wird die alte, teilweise überholte Verordnung parallel zum neuen Bundesgese­tz gelten. Der neue Verordnung­sentwurf muss mit Landtag und Kommunen abgestimmt werden und kann laut Sozialmini­sterium wahrschein­lich erst in der ersten Maiwoche in Kraft treten.

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FOTO: PATRICK PLEUL / DPA Das Gesetz für eine Bundes-notbremse gegen die dritte Corona-welle hat im Bundestag eine wichtige Hürde genommen. Das Foto zeigt eine Notbremse in einer historisch­en S-bahn.

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