Umfangreiches Pensum für Abgeordnete
Sieben Anträge schon fünfmal geschoben
Erfurt. Der parlamentarische Arbeitsplan der Thüringer Volksvertreter platzt in dieser Woche einmal mehr aus allen Nähten. 96 Tagesordnungspunkte umfasst die Einladung zu den drei Plenartagen. Wobei der letzte Top allein sechs Unterpunkte aufweist, weil alle Fraktionen eine Aktuelle Stunde eingereicht haben.
Um das Pensum zu schaffen, sollen die Sitzungen am Mittwoch und Donnerstag erst um 22 Uhr beendet werden. Lediglich Freitag ist früher Schluss. Dennoch wird nicht alles behandelt werden können, weil jeder Fraktion eine Grundredezeit von zehn Minuten und eine Zusatzredezeit von 20 Sekunden je Abgeordnetem zusteht.
Allein sieben Themen standen bereits fünfmal auf vorherigen Tagesordnungen – darunter fünf Fdp-anträge, unter anderem zur Sicherstellung der pharmazeutischen und (zahn-)medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, von der AFD der Ausbau der Präventionsmaßnahmen zu krankhaftem Übergewicht bei Heranwachsenden sowie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, den die CDU eingebracht hat.
Die Anträge stehen also schon zum sechsten Mal auf der Tagesordnung und werden auf jeden Fall aufgerufen werden. Das ist in Paragraf 55 der Landtagstagesordnung festgelegt. Nur für den Fall, dass der Antragsteller zustimmt, kann die Frist überschritten werden. Diese Regelung stellt sicher, dass es grundsätzlich keine „Verjährung“gibt.
Anders verhält es sich, wenn die Anträge nicht mehr behandelt werden können, weil die Wahlperiode zu Ende ist. „In diesem Fall spricht man davon, dass die Anträge der Diskontinuität unterfallen“, erläutert ein Landtagssprecher. Dieses Prinzip besagt, dass alle Gesetzentwürfe oder Anträge, die bis zum Ende einer Legislatur nicht abgearbeitet sind, verfallen und bei Bedarf in das neu gewählte Parlament wieder eingebracht werden müssen, soweit sich eine Fraktion, zehn Abgeordnete oder die Landesregierung dazu entschließt.