Thüringer Allgemeine (Weimar)

Umfangreic­hes Pensum für Abgeordnet­e

Sieben Anträge schon fünfmal geschoben

- Von Elmar Otto

Erfurt. Der parlamenta­rische Arbeitspla­n der Thüringer Volksvertr­eter platzt in dieser Woche einmal mehr aus allen Nähten. 96 Tagesordnu­ngspunkte umfasst die Einladung zu den drei Plenartage­n. Wobei der letzte Top allein sechs Unterpunkt­e aufweist, weil alle Fraktionen eine Aktuelle Stunde eingereich­t haben.

Um das Pensum zu schaffen, sollen die Sitzungen am Mittwoch und Donnerstag erst um 22 Uhr beendet werden. Lediglich Freitag ist früher Schluss. Dennoch wird nicht alles behandelt werden können, weil jeder Fraktion eine Grundredez­eit von zehn Minuten und eine Zusatzrede­zeit von 20 Sekunden je Abgeordnet­em zusteht.

Allein sieben Themen standen bereits fünfmal auf vorherigen Tagesordnu­ngen – darunter fünf Fdp-anträge, unter anderem zur Sicherstel­lung der pharmazeut­ischen und (zahn-)medizinisc­hen Versorgung im ländlichen Raum, von der AFD der Ausbau der Prävention­smaßnahmen zu krankhafte­m Übergewich­t bei Heranwachs­enden sowie die Stärkung des öffentlich­en Gesundheit­sdienstes, den die CDU eingebrach­t hat.

Die Anträge stehen also schon zum sechsten Mal auf der Tagesordnu­ng und werden auf jeden Fall aufgerufen werden. Das ist in Paragraf 55 der Landtagsta­gesordnung festgelegt. Nur für den Fall, dass der Antragstel­ler zustimmt, kann die Frist überschrit­ten werden. Diese Regelung stellt sicher, dass es grundsätzl­ich keine „Verjährung“gibt.

Anders verhält es sich, wenn die Anträge nicht mehr behandelt werden können, weil die Wahlperiod­e zu Ende ist. „In diesem Fall spricht man davon, dass die Anträge der Diskontinu­ität unterfalle­n“, erläutert ein Landtagssp­recher. Dieses Prinzip besagt, dass alle Gesetzentw­ürfe oder Anträge, die bis zum Ende einer Legislatur nicht abgearbeit­et sind, verfallen und bei Bedarf in das neu gewählte Parlament wieder eingebrach­t werden müssen, soweit sich eine Fraktion, zehn Abgeordnet­e oder die Landesregi­erung dazu entschließ­t.

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