Künftig mit frischem Co2-fußabdruck
Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Was muss ich als Hausbesitzer beachten?
Es antwortet Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nachhaltigkeit der Verbraucherzentrale Thüringen.
Der Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes. Er zeigt Käufern und Mietern, mit welchen Energiekosten sie zu rechnen haben. Eine Neuerung ist, dass Energieausweise ab Mai auch Angaben zum Kohlendioxid-ausstoß des Gebäudes enthalten müssen. Der Co2-fußabdruck der Immobilie wird aus dem Primärenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch des Gebäudes berechnet. Zudem muss nun auch bei Verbrauchsausweisen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben werden, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Dies war bislang nur bei Bedarfsausweisen vorgeschrieben. Auch wer einen Verbrauchsausweis ausstellt, muss künftig das Gebäude vor Ort oder mithilfe von Fotos bewerten. Damit soll die Qualität der Sanierungsempfehlungen im Ausweis erhöht werden.
Die Änderungen gelten für Energieausweise, die ab Mai 2021 neu ausgestellt beziehungsweise erneuert werden. Das Dokument ist zehn Jahre gültig. Eigentümer einer Bestandsimmobilie brauchen einen Energieausweis aber nur, wenn sie ihr Haus beziehungsweise ihre Eigentumswohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Den Ausweis können Gebäudeenergieberater und andere Fachleute ausstellen.
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