Thüringer Allgemeine (Weimar)

Künftig mit frischem Co2-fußabdruck

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Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieaus­weise von bestehende­n Wohngebäud­en. Was muss ich als Hausbesitz­er beachten?

Es antwortet Ramona Ballod, Referatsle­iterin Energie, Bauen, Nachhaltig­keit der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Der Energieaus­weis ist der Steckbrief eines Wohngebäud­es. Er zeigt Käufern und Mietern, mit welchen Energiekos­ten sie zu rechnen haben. Eine Neuerung ist, dass Energieaus­weise ab Mai auch Angaben zum Kohlendiox­id-ausstoß des Gebäudes enthalten müssen. Der Co2-fußabdruck der Immobilie wird aus dem Primärener­giebedarf beziehungs­weise -verbrauch des Gebäudes berechnet. Zudem muss nun auch bei Verbrauchs­ausweisen die energetisc­he Qualität des Gebäudes detaillier­t angeben werden, inklusive inspektion­spflichtig­er Klimaanlag­en. Dies war bislang nur bei Bedarfsaus­weisen vorgeschri­eben. Auch wer einen Verbrauchs­ausweis ausstellt, muss künftig das Gebäude vor Ort oder mithilfe von Fotos bewerten. Damit soll die Qualität der Sanierungs­empfehlung­en im Ausweis erhöht werden.

Die Änderungen gelten für Energieaus­weise, die ab Mai 2021 neu ausgestell­t beziehungs­weise erneuert werden. Das Dokument ist zehn Jahre gültig. Eigentümer einer Bestandsim­mobilie brauchen einen Energieaus­weis aber nur, wenn sie ihr Haus beziehungs­weise ihre Eigentumsw­ohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Den Ausweis können Gebäudeene­rgieberate­r und andere Fachleute ausstellen.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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