Corona-bußgelder in Weimar zwischen 50 und 4000 Euro
Mit den Einnahmen als Folge von Corona-verstößen wird die Stadt nicht reich
Weimar. Tausende Weimarer mussten sich seit März 2020 in Quarantäne begeben. Aktuell sind es 717. Nicht ein Fall wurde bekannt, dass gegen Quarantäne-auflagen verstoßen wurde. Was aber ist mit den anderen Corona-regeln?
Von März 2020 bis März 2021 sind nach Angaben von Bürgermeister Ralf Kirsten (Weimarwerk) 585 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen Corona-regeln erlassen worden. Mit dieser Zahl und weiteren Details antwortete er auf eine Anfrage der Spd-stadtratsfraktion. Im Einzelhandel kontrolliere das Ordnungsamt vor allem Abstände und Personenzahlen. Die Vorschriften werden laut Kirsten nur vereinzelt nicht oder nicht optimal eingehalten.
Der größte Teil der Ordnungswidrigkeiten entfalle auf 516 Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Sie seien mit 200 Euro, in 47 Fällen mit 100 Euro geahndet worden. Weitere 49 Fälle wurden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, weil die Mund-nasenbedeckung nicht oder nicht ordnungsgemäß getragen wurde. Dafür waren zumeist 60 Euro fällig, auch bei Versammlungsteilnehmern. Ein Versammlungsleiter wurde mit 500 Euro belangt, weil Hygienemaßnahmen nicht eingehalten wurden.
Teuer war es auch in 14 Fällen, in denen gegen Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen verstoßen wurde. Das kostete je 300 Euro – drei einzelne Verstöße gegen Abstandsregeln je 100. Für nicht ordnungsgemäß geführte Kontaktlisten wurden zweimal 250 Euro fällig.
Aus den bekannten Verstößen ragt eine Einrichtung heraus, die geöffnet hatte, obwohl sie geschlossen sein musste. Sie wurde mit 2500 Euro belegt. 4000 Euro musste ein Dienstleister zahlen, der seine Leistungen heimlich durchführte, obwohl sie untersagt waren. Eine Prostitutionsstätte,
die verbotenerweise geöffnet hatte, kostete das 2000 Euro. Binnen eines Jahres hat die Stadt damit Ordnungs- und Bußgelder in Höhe von 114.740 Euro verhängt. Sicher waren davon im März nur 80.680 Euro. In 97 Fällen sei die Umwandlung in Arbeitsstunden beantragt worden – 65 Vorgänge seien noch im Einspruchsverfahren.
Zu den sogenannten Spaziergängen der Corona-skeptiker und -Leugner betonte der Bürgermeister, dass diese stets neu bewertet werden müssen. Man treffe sich in unterschiedlicher Personenzahl und in verschiedenen Formaten. Bei der Einstufung als Versammlung werde vor allem die Mund-nasen-bedeckung kontrolliert. Handele es sich nicht um eine Versammlung, gehe es mehr um die Abstände samt der Haushaltszugehörigkeit.