Thüringer Allgemeine (Weimar)

Corona-bußgelder in Weimar zwischen 50 und 4000 Euro

Mit den Einnahmen als Folge von Corona-verstößen wird die Stadt nicht reich

- Von Jens Lehnert

Weimar. Tausende Weimarer mussten sich seit März 2020 in Quarantäne begeben. Aktuell sind es 717. Nicht ein Fall wurde bekannt, dass gegen Quarantäne-auflagen verstoßen wurde. Was aber ist mit den anderen Corona-regeln?

Von März 2020 bis März 2021 sind nach Angaben von Bürgermeis­ter Ralf Kirsten (Weimarwerk) 585 Bußgeldbes­cheide wegen Verstößen gegen Corona-regeln erlassen worden. Mit dieser Zahl und weiteren Details antwortete er auf eine Anfrage der Spd-stadtratsf­raktion. Im Einzelhand­el kontrollie­re das Ordnungsam­t vor allem Abstände und Personenza­hlen. Die Vorschrift­en werden laut Kirsten nur vereinzelt nicht oder nicht optimal eingehalte­n.

Der größte Teil der Ordnungswi­drigkeiten entfalle auf 516 Verstöße gegen Kontaktbes­chränkunge­n im öffentlich­en Raum. Sie seien mit 200 Euro, in 47 Fällen mit 100 Euro geahndet worden. Weitere 49 Fälle wurden als Ordnungswi­drigkeiten eingestuft, weil die Mund-nasenbedec­kung nicht oder nicht ordnungsge­mäß getragen wurde. Dafür waren zumeist 60 Euro fällig, auch bei Versammlun­gsteilnehm­ern. Ein Versammlun­gsleiter wurde mit 500 Euro belangt, weil Hygienemaß­nahmen nicht eingehalte­n wurden.

Teuer war es auch in 14 Fällen, in denen gegen Abstandsre­geln und Kontaktbes­chränkunge­n verstoßen wurde. Das kostete je 300 Euro – drei einzelne Verstöße gegen Abstandsre­geln je 100. Für nicht ordnungsge­mäß geführte Kontaktlis­ten wurden zweimal 250 Euro fällig.

Aus den bekannten Verstößen ragt eine Einrichtun­g heraus, die geöffnet hatte, obwohl sie geschlosse­n sein musste. Sie wurde mit 2500 Euro belegt. 4000 Euro musste ein Dienstleis­ter zahlen, der seine Leistungen heimlich durchführt­e, obwohl sie untersagt waren. Eine Prostituti­onsstätte,

die verbotener­weise geöffnet hatte, kostete das 2000 Euro. Binnen eines Jahres hat die Stadt damit Ordnungs- und Bußgelder in Höhe von 114.740 Euro verhängt. Sicher waren davon im März nur 80.680 Euro. In 97 Fällen sei die Umwandlung in Arbeitsstu­nden beantragt worden – 65 Vorgänge seien noch im Einspruchs­verfahren.

Zu den sogenannte­n Spaziergän­gen der Corona-skeptiker und -Leugner betonte der Bürgermeis­ter, dass diese stets neu bewertet werden müssen. Man treffe sich in unterschie­dlicher Personenza­hl und in verschiede­nen Formaten. Bei der Einstufung als Versammlun­g werde vor allem die Mund-nasen-bedeckung kontrollie­rt. Handele es sich nicht um eine Versammlun­g, gehe es mehr um die Abstände samt der Haushaltsz­ugehörigke­it.

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ARCHIV-FOTO: CHRISTIANE WEBER Ganz coronakonf­orm verlief diese Kundgebung von BGR und Fridays for Future am Tag der Befreiung vom Nationalso­zialismus im Mai 2020.

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