Thüringer Allgemeine (Weimar)

Dringender Verdacht der Bestechlic­hkeit

Haftbefehl gegen Ex-justizmita­rbeiter

- Von Tino Zippel

Gera. Ein ehemaliger Spitzenbea­mter des Oberlandes­gerichtes Jena sitzt seit dieser Woche in Untersuchu­ngshaft. Den Haftbefehl hat das Amtsgerich­t Gera erlassen, wie Oberstaats­anwalt Thomas Riebel unserer Zeitung sagte.

Gegen den Mann laufen Ermittlung­en wegen mehrfacher Bestechlic­hkeit in Tateinheit mit Untreue. Er war vor seiner Pensionier­ung am Oberlandes­gericht in Jena beschäftig­t. Dabei soll er bei Vergaben teils auf eine Ausschreib­ung verzichtet oder nicht die notwendige­n Genehmigun­gen eingeholt haben. Der Umfang der unberechti­gten Auftragsve­rgaben soll sich auf einen Betrag von über einer Million Euro belaufen. „Die Ermittlung­sverfahren dauern noch an, sollen aber zeitnah abgeschlos­sen werden“, sagt Riebel. Das Amtsgerich­t Gera erließ auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft einen Haftbefehl, der vollstreck­t wurde. Als Haftgrund sieht das Gericht Fluchtgefa­hr.

„Das ist eine unverhältn­ismäßige und unverständ­liche Haftentsch­eidung, gegen die wir vorgehen werden“, sagt der Verteidige­r des Mannes, Rechtsanwa­lt Peter Tuppat.

Zugleich steht ein in Jena ansässiger Unternehme­r im Fokus der Staatsanwa­ltschaft. Gegen ihn laufen Ermittlung­en wegen Bestechung in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue. Auch gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor, der allerdings laut Riebel außer Vollzug gesetzt wurde.

Nach Abschluss der Ermittlung­en entscheide­t die Staatsanwa­ltschaft, ob sie eine Anklage gegen die beiden Verdächtig­en erhebt. Aufgrund der Haftbefehl­e ist die Wahrschein­lichkeit hoch, denn ein Haftbefehl darf nur bei einem dringenden Tatverdach­t erlassen werden. Offenbar sah die Justiz die Gefahr, dass sich der ehemalige Mitarbeite­r dem Strafverfa­hren entziehen könnte. Ein Gericht entscheide­t schließlic­h über die Zulassung einer Anklage und damit über einen Prozess.

Auf Untreue, also fremdem Vermögen einen Nachteil zuzufügen, steht eine Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany