Dringender Verdacht der Bestechlichkeit
Haftbefehl gegen Ex-justizmitarbeiter
Gera. Ein ehemaliger Spitzenbeamter des Oberlandesgerichtes Jena sitzt seit dieser Woche in Untersuchungshaft. Den Haftbefehl hat das Amtsgericht Gera erlassen, wie Oberstaatsanwalt Thomas Riebel unserer Zeitung sagte.
Gegen den Mann laufen Ermittlungen wegen mehrfacher Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue. Er war vor seiner Pensionierung am Oberlandesgericht in Jena beschäftigt. Dabei soll er bei Vergaben teils auf eine Ausschreibung verzichtet oder nicht die notwendigen Genehmigungen eingeholt haben. Der Umfang der unberechtigten Auftragsvergaben soll sich auf einen Betrag von über einer Million Euro belaufen. „Die Ermittlungsverfahren dauern noch an, sollen aber zeitnah abgeschlossen werden“, sagt Riebel. Das Amtsgericht Gera erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, der vollstreckt wurde. Als Haftgrund sieht das Gericht Fluchtgefahr.
„Das ist eine unverhältnismäßige und unverständliche Haftentscheidung, gegen die wir vorgehen werden“, sagt der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Peter Tuppat.
Zugleich steht ein in Jena ansässiger Unternehmer im Fokus der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen Bestechung in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue. Auch gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor, der allerdings laut Riebel außer Vollzug gesetzt wurde.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie eine Anklage gegen die beiden Verdächtigen erhebt. Aufgrund der Haftbefehle ist die Wahrscheinlichkeit hoch, denn ein Haftbefehl darf nur bei einem dringenden Tatverdacht erlassen werden. Offenbar sah die Justiz die Gefahr, dass sich der ehemalige Mitarbeiter dem Strafverfahren entziehen könnte. Ein Gericht entscheidet schließlich über die Zulassung einer Anklage und damit über einen Prozess.
Auf Untreue, also fremdem Vermögen einen Nachteil zuzufügen, steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.