Gericht fordert Mitgliederliste
Vereinigung Waldorfpädagogik unterliegt erneut einem Vereinsmitglied vor dem Weimarer Amtsgericht
Das Amtsgericht hat beim Ausschluss von Michael Hasenbeck aus der Vereinigung „Waldorfpädagogik Weimar“Formfehler erkannt und ihm die Mitgliedschaft wieder zugesprochen. Ob ihm das die angestrebte Möglichkeit eröffnet, an der weiteren Aufarbeitung der Gewaltvorwürfe an der Oberweimarer Schule aktiv mitzuwirken, ist allerdings ungewiss. Inzwischen hat der Vereinsvorstand Hasenbeck erneut ausgeschlossen und ihm diesmal rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Am Dienstag, 30. November, hat die Mitgliederversammlung der Vereinigung über den Rauswurf das letzte Wort.
Hasenbeck ist nicht der einzige, der mit der Vereinigung im Streit liegt. Auch andere Vereinsmitglieder sind den Weg zum Amtsgericht gegangen. Wie Hasenbeck hatte sich zu Jahresbeginn Familie Großgott an den Vorstand gewandt, um eine Liste der Vereinsmitglieder und ihrer Kontaktdaten zu erhalten. Zu wissen, mit wem man im selben Verein ist, und die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen, sei schließlich als individuelles Recht eines Vereinsmitgliedes anerkannt. Der Vorstand kam der Bitte auch in diesem Falle nicht nach, worauf Peter Großgott im Sommer auf die Herausgabe klagte. Das Gericht setzte den ersten Verhandlungstermin für Dezember an.
Für den Kläger erwies sich dieser jedoch als zu spät, als er erfuhr, dass zur Mitgliederversammlung Ende November auch eine Änderung der Vereinssatzung zum Beschluss stehe. Demnach, so führte Rechtsanwalt Bert Hüttemann vor Gericht aus, stehe zu befürchten, dass damit die Rechte bestimmter Vereinsmitglieder eingeschränkt werden sollen. Um darüber vorab möglichst breit im Verein diskutieren zu können, benötigte Großgott die Mitgliederliste noch vor dem 30. November – und beantragte bei Gericht eine einstweilige Verfügung.
Richterin Karin Reckert gab dem Kläger am Freitag Recht und forderte die Vereinigung auf, ihm eine Liste mit den Namen aller Vereinsmitglieder und deren Adressen auszuhändigen. Alexander Suck, Anwalt des beklagten Vereins, hatte indes schon beim vorausgegangenen Termin am Mittwoch angekündigt, gegen die mögliche Verfügung Berufung vor dem Landgericht einzulegen. Schließlich habe der Verein im Oktober im internen Bereich seiner Homepage eigens eine Plattform eingerichtet, über die die Mitglieder die Möglichkeit haben, miteinander zu kommunizieren.
Der Anwalt der Gegenseite zweifelte jedoch an, dass der Chat gegenüber einer Mitgliederliste gleichwertig sei. Schließlich, so Hüttemann, seien derzeit nur 17 der 199 Vereinsmitglieder auf der Onlineplattform angemeldet. Die anderen erreiche man gar nicht darüber.
„Man muss damit leben, dass es Leute im Verein gibt, die sich in solche Diskussionen nicht einbringen wollen“, betonte Suck. Seit zwei Jahren gebe es den Konflikt an der Schule. Der Trägerverein habe eine sechsstellige Summe investiert, um die Vorwürfe aufzuarbeiten. Alle Verfahren seien inzwischen strafrechtlich überprüft und bis auf eines eingestellt. Auch eine schulaufsichtliche Prüfung habe es gegeben. „Eine Gruppe von Eltern ehemaliger Schüler will den Kniefall des Kollegiums im Ganzen. Die Mehrheit der Vereinsmitglieder möchte damit aber nicht belästigt werden“, so Suck. Ohne Zwangsvollstreckung werde es deshalb keine Liste geben.