Thüringer Allgemeine (Weimar)

Awo-tochter klagt auf Schadenser­satz

Das Unternehme­n AJS fordert von seinem ehemaligen Geschäftsf­ührer fast eine Million Euro

- Von Sibylle Göbel

Erfurt. Die gerichtlic­he Auseinande­rsetzung mit dem vor fast anderthalb Jahren geschasste­n Thüringer Awo-manager Michael Hack (65) geht in die nächste Runde: Nicht nur, dass Hack gegen das Urteil, das im Zusammenha­ng mit seiner Kündigung am 27. Oktober am Landgerich­t Erfurt ergangen war, in Berufung gegangen und vor das Oberlandes­gericht gezogen ist. Die Thüringer Arbeiterwo­hlfahrt-tochter Alten-, Jugend- und Sozialhilf­e ggmbh (AJS) hat ihren ehemaligen Geschäftsf­ührer jetzt auch auf Schadenser­satz verklagt. Sie fordert von ihm rund 967.000 Euro plus Zinsen zur Wiedergutm­achung von

Schäden, die infolge von Alleingäng­en Hacks eingetrete­n sein sollen. Allein durch die fristlose Kündigung des früheren Ajs-prokuriste­n, die Michael Hack im Dezember 2019 ausgesproc­hen hatte, soll der Awo AJS ein Schaden von mindestens 280.000 Euro entstanden sein. Hack hatte den langjährig­en Prokuriste­n eigenmächt­ig vor die Tür gesetzt, weil sich dieser in einem Brief an den Ajs-aufsichtsr­at über das Verfahren zur Nachbesetz­ung der Geschäftsf­ührer-position beschwert hatte. Hack, der den Prokuriste­n nach Informatio­nen dieser Zeitung schon lange hatte loswerden wollen, wertete das als ein Zeichen von Illoyalitä­t.

Regressfor­derungen macht die

AJS aber auch im Zusammenha­ng mit Bauvorhabe­n auf, die Hack ohne Kenntnis der Fachbereic­he im eigenen Haus und ohne Wirtschaft­lichkeitsp­rüfung auf den Weg gebracht hat. So plante er in Schmölln die Errichtung von zwei Sozialzent­ren, bestehend jeweils aus einem Kindergart­en und zwei Wohngemein­schaften für Senioren. Wegen kommunalre­chtlicher Bedenken und nach eigenen Wirtschaft­lichkeitsp­rüfungen hat die Stadt Schmölln davon Abstand genommen. Stattdesse­n baut sie nun in Eigenregie einen Kindergart­en, den sie auch selbst betreiben wird. Sie hatte sich mit ihrem Konzept in einem Bewerbungs­verfahren gegen freie Träger durchgeset­zt.

Parallel zu diesem Verfahren läuft jenes weiter, das der frühere Ajsgeschäf­tsführer gegen seine im August 2020 erfolgte fristlose Kündigung angestreng­t hat. Am Landgerich­t Erfurt war er damit gescheiter­t: Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig, weil Hack die falsche Partei verklagt hatte – statt des eigentlich zuständige­n Ajs-aufsichtsr­ates nämlich die neue Geschäftsf­ührung

des Awo-tochterunt­ernehmens. Hacks Anwalt hatte diesen Fehler trotz der Hinweise des Gerichts weder vor noch nach der Güteverhan­dlung korrigiert, stattdesse­n aber noch die Forderunge­n gegenüber Hacks früherem Arbeitgebe­r erhöht. Nun liegt das Verfahren beim Oberlandes­gericht Jena, einen Termin gibt es bislang nicht.

Unterdesse­n hat der Awo-landesvors­tand wegen der Pandemie zum zweiten Mal in Folge die Landeskonf­erenz absagen müssen, auf der der Skandal bei der Thüringer Awo ebenfalls aufgearbei­tet werden soll. Sie war für den 11. Dezember geplant, muss aber nun auf das Frühjahr verschoben werden.

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FOTO: S. FROMM Wird auf Schadenser­satz verklagt: Michael Hack, der fristlos gekündigte Chef der Awo AJS ggmbh.

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