Awo-tochter klagt auf Schadensersatz
Das Unternehmen AJS fordert von seinem ehemaligen Geschäftsführer fast eine Million Euro
Erfurt. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem vor fast anderthalb Jahren geschassten Thüringer Awo-manager Michael Hack (65) geht in die nächste Runde: Nicht nur, dass Hack gegen das Urteil, das im Zusammenhang mit seiner Kündigung am 27. Oktober am Landgericht Erfurt ergangen war, in Berufung gegangen und vor das Oberlandesgericht gezogen ist. Die Thüringer Arbeiterwohlfahrt-tochter Alten-, Jugend- und Sozialhilfe ggmbh (AJS) hat ihren ehemaligen Geschäftsführer jetzt auch auf Schadensersatz verklagt. Sie fordert von ihm rund 967.000 Euro plus Zinsen zur Wiedergutmachung von
Schäden, die infolge von Alleingängen Hacks eingetreten sein sollen. Allein durch die fristlose Kündigung des früheren Ajs-prokuristen, die Michael Hack im Dezember 2019 ausgesprochen hatte, soll der Awo AJS ein Schaden von mindestens 280.000 Euro entstanden sein. Hack hatte den langjährigen Prokuristen eigenmächtig vor die Tür gesetzt, weil sich dieser in einem Brief an den Ajs-aufsichtsrat über das Verfahren zur Nachbesetzung der Geschäftsführer-position beschwert hatte. Hack, der den Prokuristen nach Informationen dieser Zeitung schon lange hatte loswerden wollen, wertete das als ein Zeichen von Illoyalität.
Regressforderungen macht die
AJS aber auch im Zusammenhang mit Bauvorhaben auf, die Hack ohne Kenntnis der Fachbereiche im eigenen Haus und ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung auf den Weg gebracht hat. So plante er in Schmölln die Errichtung von zwei Sozialzentren, bestehend jeweils aus einem Kindergarten und zwei Wohngemeinschaften für Senioren. Wegen kommunalrechtlicher Bedenken und nach eigenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen hat die Stadt Schmölln davon Abstand genommen. Stattdessen baut sie nun in Eigenregie einen Kindergarten, den sie auch selbst betreiben wird. Sie hatte sich mit ihrem Konzept in einem Bewerbungsverfahren gegen freie Träger durchgesetzt.
Parallel zu diesem Verfahren läuft jenes weiter, das der frühere Ajsgeschäftsführer gegen seine im August 2020 erfolgte fristlose Kündigung angestrengt hat. Am Landgericht Erfurt war er damit gescheitert: Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig, weil Hack die falsche Partei verklagt hatte – statt des eigentlich zuständigen Ajs-aufsichtsrates nämlich die neue Geschäftsführung
des Awo-tochterunternehmens. Hacks Anwalt hatte diesen Fehler trotz der Hinweise des Gerichts weder vor noch nach der Güteverhandlung korrigiert, stattdessen aber noch die Forderungen gegenüber Hacks früherem Arbeitgeber erhöht. Nun liegt das Verfahren beim Oberlandesgericht Jena, einen Termin gibt es bislang nicht.
Unterdessen hat der Awo-landesvorstand wegen der Pandemie zum zweiten Mal in Folge die Landeskonferenz absagen müssen, auf der der Skandal bei der Thüringer Awo ebenfalls aufgearbeitet werden soll. Sie war für den 11. Dezember geplant, muss aber nun auf das Frühjahr verschoben werden.