Thüringer Allgemeine (Weimar)

Attest auch für Praxisfrem­de

Videosprec­hstunde wird flexibler

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Berlin. Krankschre­ibungen per Videosprec­hstunde sind künftig für bis zu drei Kalenderta­ge auch dann möglich, wenn man noch kein bekannter Patient in der Arztpraxis ist. Das hat der Gemeinsame Bundesauss­chuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkas­sen und Kliniken beschlosse­n. Dieser Beschluss muss noch vom Bundesgesu­ndheitsmin­isterium geprüft werden. Wird er nicht beanstande­t, tritt er in einigen Wochen mit der Veröffentl­ichung im Bundesanze­iger in Kraft.

Bisher können Ärztinnen und Ärzte Versichert­e nur dann per Video krankschre­iben, wenn diese in der Praxis schon bekannt sind – dann allerdings sogar für bis zu sieben Kalenderta­ge. Generell zu beachten ist laut den Angaben des GBA: Eine Folgekrank­schreibung per Videosprec­hstunde ist nur dann möglich, wenn die vorherige, erstmalige Krankschre­ibung nach einer persönlich­en Untersuchu­ng in der Praxis erfolgt ist. Versichert­e haben außerdem keinen generellen Anspruch auf eine Video-krankschre­ibung.

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