Attest auch für Praxisfremde
Videosprechstunde wird flexibler
Berlin. Krankschreibungen per Videosprechstunde sind künftig für bis zu drei Kalendertage auch dann möglich, wenn man noch kein bekannter Patient in der Arztpraxis ist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Dieser Beschluss muss noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft werden. Wird er nicht beanstandet, tritt er in einigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bisher können Ärztinnen und Ärzte Versicherte nur dann per Video krankschreiben, wenn diese in der Praxis schon bekannt sind – dann allerdings sogar für bis zu sieben Kalendertage. Generell zu beachten ist laut den Angaben des GBA: Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann möglich, wenn die vorherige, erstmalige Krankschreibung nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis erfolgt ist. Versicherte haben außerdem keinen generellen Anspruch auf eine Video-krankschreibung.