Taubert gegen Doppel-etat für 2023/24
Landesministerin sieht Finanzrisiken
Erfurt. Der Thüringer Haushalt für 2022 ist längst nicht verabschiedet. Zum einen besteht noch viel Beratungsbedarf. Zum anderen besitzt die rot-rot-grüne Koalition keine Mehrheit im Landtag. Es dürfte bis Februar dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt – wenn überhaupt.
Doch das Kabinett schaut schon mal voraus. An diesem Dienstag steht folgende Frage auf der Tagesordnung: „Einzelhaushalt 2023 versus Doppelhaushalt 2023/2024?“Die Antwort darauf ist hochpolitisch – und wird den Rest der Wahlperiode bis 2024 beeinflussen.
Doppelhaushalte gab es schon oft. Ihr Vorteil für die Regierung: Sie kann langfristiger planen. Der Nachteil für das Parlament: Es kann sein sogenanntes Königsrecht bloß alle zwei Jahre ausspielen.
Die fehlende Mehrheit im Landtag verstärkt diesen Gegensatz. Die Landesregierung muss ein strategisches Interesse daran haben, die Ausgaben bis zur Wahl zu klären, um finanzpolitisch Ruhe zu haben. Gleichzeitig können es CDU und FDP nicht zulassen, mit dem Beschluss eines Zweijahresetats für den Rest der Legislaturperiode die Gestaltungsmacht abzugeben.
Ein Doppelhaushalt wäre „Realitätsverweigerung“von Rot-rotgrün, sagt Landtagsfraktionschef Mario Voigt vorsorglich. Doch sein Problem ist: Er hat nur eine Alternative namens AFD. Deshalb waren linke und grüne Regierungsmitglieder bereits 2020 für einen Doppeletat für 2021/2022 – und sind es nun erneut. Doch wie damals hält Finanzministerin Heike Taubert (SPD) dagegen. Ihr zentrales Argument lautet: Während pandemiebedingter Konjunkturschwankungen lasse sich kaum seriös für zwei Jahre im Voraus planen.
In ihrer Vorlage für das Kabinett wägt die Ministerin die machtpolitischen Vor- mit den finanzpolitischen Nachteilen ab und kommt zu diesem Schluss: Die Aufstellung des kommenden Haushalts müsse „insbesondere auf Grund der finanziellen Ausgangssituation in Form eines Einzelhaushalts erfolgen“.