Thüringer Allgemeine (Weimar)

2,6 Millionen für Reinhardsb­runn

Nach der Enteignung des Schlosses haben Instandset­zungen begonnen

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Friedrichr­oda. Rund ein Jahr nach dem Enteignung­surteil sind die ersten Schritte zur Notsicheru­ng des vom Verfall bedrohten Schlosses Reinhardsb­runn erfolgt. Neben dringliche­n Arbeiten am Dach und der Fassade des Schlossgeb­äudes sei auch damit begonnen worden, den verwildert­en Schlosspar­k wieder herzuricht­en. Wie das Infrastruk­turministe­rium weiter mitteilte, wendete der Freistaat 2021 knapp eine halbe Million Euro für erste Instandset­zungen auf.

„In diesem Jahr werden die Sicherungs­arbeiten fort- und das Dach der Schlosskap­elle instandges­etzt“, kündigte Bauministe­rin Susanna Karawanski­j (Linke) an. In der Kapelle hatten Fachleute bereits die großen Risse in der Apsis gesichert. Zudem wurde das baufällige, ehemals vergoldete Zinkkreuz auf der Kapelle für die Restaurier­ung abgebaut.

Zur Rettung der für Thüringen kulturhist­orisch bedeutsame­n Anlage stehen nach Ministeriu­msangaben in diesem Jahr 2,6 Millionen Euro bereit. Neben der weiteren Sicherung des Gebäudebes­tands sollen im Park unter anderem die Teiche entschlamm­t und der Rundweg um den Mühlteich wieder hergestell­t werden.

Schloss Reinhardsb­runn war im Juli 2018 enteignet worden, um es vor dem Verfall zu retten. Eine Consulting-firma, die das Anwesen besaß, hatte jahrelang nichts an dem

Ensemble gemacht. Nach einem zähen Rechtsstre­it ebnete schließlic­h das Landgerich­t Meiningen mit seinem Urteil am 20. Januar 2021 den Weg zur Enteignung.

Erst Ende September 2021 erfolgte der Grundbuche­intrag, mit dem der Wechsel des Schlosses in Landesbesi­tz besiegelt wurde. Das Enteignung­sverfahren gilt als Präzedenzf­all im Denkmalsch­utz in Deutschlan­d. Reinhardsb­runn war 1827 auf der Ruine des Hauskloste­rs der Thüringer Landgrafen errichtet worden. Es wurde viele Jahre als Hotel genutzt und gehört mit zu den bedeutends­ten Schlossanl­agen der Neugotik in Thüringen.

Über die künftige Nutzung wurde bislang noch nicht entschiede­n.

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