Lauterbach will Quarantäne verkürzen
Die Omikron-variante verbreitet sich rasend schnell. Infizierte sind aber offenbar weniger lange ansteckend
Berlin. Deutschland wappnet sich gegen Omikron: Derzeit macht die neue Variante deutschlandweit zwar noch ein Viertel der Coronainfektionen aus. Die Regierung geht jedoch davon aus, dass die Mutante aufgrund ihrer schnellen Ausbreitung in „wenigen Tagen“bundesweit vorherrschend sein wird, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch sagte. In einigen Bundesländern besonders im Norden Deutschlands ist dies bereits der Fall. Die gute Nachricht: Omikron führt meist zu milderen Krankheitsverläufen als frühere Varianten. Omikron ist allerdings wesentlich ansteckender. „Wir haben innerhalb der vergangenen 24 Stunden weltweit 12,5 Millionen Neuinfektionen mit Omikron verzeichnen müssen“, sagte der Ministeriumssprecher. „Bei früheren Varianten war dies nie mehr als eine Million.“
Experten befürchten hohe
Belastung der Kliniken
Damit Omikron das Land nicht zum Erliegen bringt, sollen die Vorgaben zur Absonderung verkürzt werden. So soll sichergestellt werden, dass es etwa bei Polizei, Feuerwehr oder Energieversorgern nicht zu Personalengpässen kommt. Einen gemeinsam mit dem Robertkoch-institut erarbeiteten Vorschlag stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch den Gesundheitsminischael tern der Länder vor. Für die allgemeine Bevölkerung soll demnach gelten, dass eine Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder eine Isolation nach eigener Infektion nach sieben Tagen beendet werden kann. Voraussetzung ist jedoch ein negativer PCR-TEST oder ein „hochwertiger“Antigen-schnelltest.
Besondere Regeln sollen für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur gelten: Sie sollen sich nach Kontakt mit Erkrankten bereits nach fünf Tagen mit einem PCR-TEST aus der Quarantäne heraustesten können. Erkrankte sollen die Isolation nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-TEST beenden können. Dies gilt auch für das Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Generelle Bedingung für ein Ende der Absonderung soll zusätzlich sein, dass Betroffene mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen sind.
Die Gesundheitsminister der Länder befürworteten den Vorschlag zur Quarantäne-verkürzung, der Grundlage für die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag ist. Die Kultusminister der Länder sprachen sich nach einem Austausch am Mittwoch dafür aus, bei der Verkürzung der Quarantäne-regeln die Schulen mit der kritischen Infrastruktur gleichzustellen. In einem Beschluss hieß es dazu: „Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ist für Kinder und Jugendliche systemrelevant und darüber hinaus eine Grundlage für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit anderer Kritischer Infrastrukturen.“
Sachsens Ministerpräsident Mi
Kretschmer warnte vor einer Verkürzung der Quarantäne-zeiten: „Omikron ist extrem gefährlich, gerade für ungeimpfte Personen“, sagte er unserer Redaktion. „Daher gibt es keinen Grund für eine generelle Verringerung der Absonderungszeiten.“Die Politik solle „nicht den Versuch unternehmen, dem Virus einen politischen Willen aufzuzwingen“. Laut Bundesgesundheitsministerium ist eine Verkürzung aber aus wissenschaftlicher Sicht vertretbar: Studien zufolge seien Menschen nach einer Omikron-infektion kürzer ansteckend als bei früheren Varianten.
Bund und Länder beraten am Freitag über neue Maßnahmen zum Schutz gegen die Omikron-welle. Bis dahin wird noch eine Empfehlung des neuen Corona-expertenrats erwartet. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf weitere Kontaktbeschränkungen einstellen müssen. „Verschärfungen werden leider notwendig sein“, sagte Gesundheitsminister Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Britta Haßelmann, Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, sagte unserer Redaktion, man sollte neben der Quarantäne-verkürzung auch weitere Maßnahmen nicht ausschließen, etwa Kontaktbeschränkungen auch auf Arbeit. „Homeoffice ist da ein zentraler Baustein.“Zudem sollten die Länder weitere Instrumente nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen, „etwa beim Zugang zu Gastronomie“.