Wasserschaden: Wann die Versicherung einspringt
Ist das Zuhause geflutet, sollten Betroffene Schäden eingrenzen, fotografieren und umgehend melden. Aber wo?
Berlin. Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden, die Versicherungen regulieren müssen. „Im Schnitt entsteht alle 30 Sekunden ein Leck“, sagt Anja Käfer-rohrbach vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Leitungsschäden und ausgelaufene Boiler seien die häufigsten Ursachen.
Gut für die Betroffenen: Bei solchen Schäden springen oft Versicherungen ein. Welche zuständig ist, hängt davon ab, „was beschädigt wurde und was die Ursache dafür ist“, sagt Käfer-rohrbach. Die Hausratversicherung zahlt bei Schäden am Hausrat – etwa Möbel oder Teppiche –, wenn sie durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht wurden. Für Schäden am Gebäude, also an Fassaden oder Dach, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch sie springt bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel ein.
Beide Versicherungen können um einen Naturgefahrenschutz, auch Elementarschadenversicherung genannt, erweitert werden. „Wer sich gegen Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge oder ansteigende Flüsse absichern möchte, braucht die zusätzliche Elementarschadenversicherung“, Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Sie greife bei Schäden durch Starkregen oder Witterungsniederschläge, durch Erdrutsche, Schneedruck, Rückstau, Schäden durch Lawinen oder Erdbeben.
Damit die Versicherung bei einem Wasserschaden leistet, müssen Kundinnen und Kunden ihren Pflichten nachkommen: Im Falle des Falles muss der Versicherer schnellstmöglich über den Eintritt des Schadens informiert werden, sagt Boss. Außerdem sind sie verpflichtet, den Schaden möglichst zu begrenzen. Betroffene sollten das Schadensbild fotografieren und so lange unverändert lassen, bis der Versicherer erlaubt, es zu verändern. Ansonsten drohen Leistungskürzungen. Solange das Wasser nicht in Strömen läuft, gilt: „Zuerst mit der Versicherung sprechen, besagt vor man einen Installateur beauftragt“, sagt Bianca Boss.
Wichtig zu beachten: Haben die Bewohner selbst zu dem Wasserschaden beigetragen, etwa weil sie nicht ausreichend geheizt haben und dadurch ein Rohr geplatzt ist, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Dann dürften Versicherer ihre Leistungen je nach Einzelfall kürzen, sagt Anja Käfer-rohrbach. Einige Versicherungen deckten standardmäßig nur Schäden ab, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit entstanden sind. Grobe Fahrlässigkeit müsse in den Verträgen nicht eingeschlossen sein.