Thüringer Allgemeine (Weimar)

Justiz bestätigt: 2G im Thüringer Einzelhand­el ist rechtens

Oberverwal­tungsgeric­ht lehnt Eilantrag ab und entscheide­t anhand der Infektions­lage anders als Gericht in Niedersach­sen

- Von Fabian Klaus

Anders als das Oberverwal­tungsgeric­ht Niedersach­sen hat das Thüringer Oberverwal­tungsgeric­ht einen Eilantrag, der sich gegen die sogenannte 2G-zutrittsbe­schränkung im Einzelhand­el richtet, abgelehnt. Das teilte eine Sprecherin des in Weimar ansässigen Gerichts mit.

„Maßgeblich dafür ist ein erheblich abweichend­es Infektions­geschehen in Thüringen sowie der plausible Ansatz des Thüringer Verordnung­sgebers, in dieser dramatisch­en Situation infektions­übertragen­de Kontakte insbesonde­re stärker gefährdete­r Personengr­uppen grundsätzl­ich zu unterbinde­n“, heißt es in einer Mitteilung. Damit bestätigt der Senat die Linie der Thüringer Landesregi­erung. Eine Sprecherin von Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) hatte bereits unmittelba­r nach dem Urteil in Niedersach­sen erklärt, dass 2G in Thüringen Bestand haben werde – und das ebenfalls mit dem unterschie­dliche Infektions­geschehen in den Ländern begründet.

In Thüringen hatte ein bundesweit agierendes Einzelhand­elsunterne­hmen geklagt.

Durch das Oberverwal­tungsgeric­ht Lüneburg wurde am 22. Dezember 2021 die Zugangsbes­chränkung für den Einzelhand­el gekippt. Zu diesem Zeitpunkt durften nur von Corona genesene und gegen das Virus geimpfte Personen Geschäfte

des Einzelhand­els betreten. Neben dem unterschie­dlichen Infektions­geschehen in den einzelnen Bundesländ­ern – Thüringen war wochenlang das vom Coronaviru­s am stärksten betroffene Bundesland – stellt der Senat auch auf die Unsicherhe­iten „im Hinblick auf die wesentlich erhöhte Übertragba­rkeit“der sich ausbreiten­den Omikron-variante ab. Das wird als weiterer Punkt gesehen, der die Zugangsbes­chränkunge­n zum Einzelhand­el rechtferti­ge.

Die vom Antragstel­ler aufgeworfe­ne Frage der „gleichheit­swidrigen Behandlung“könne nicht im Eilverfahr­en beantworte­t werden und bliebe, heißt es, einem Hauptsache­verfahren vorbehalte­n.

 ?? FOTO: JAN WOITAS / ZB ?? Darf in Thüringen weiterhin gelten: die Zutrittsbe­schränkung zu Geschäften des Einzelhand­els.
Weimar.
FOTO: JAN WOITAS / ZB Darf in Thüringen weiterhin gelten: die Zutrittsbe­schränkung zu Geschäften des Einzelhand­els. Weimar.

Newspapers in German

Newspapers from Germany