Apps für die Gesundheit
Ein gesundes neues Jahr! Diesen Gruß entbiete ich Ihnen von Herzen in der ersten Ausgabe unserer Kolumne im neuen Jahr 2022. Im Zeichen der weiterhin alles beherrschenden Pandemie hat der Wunsch nach Gesundheit für die kommende Zeit noch einmal besondere Intensität und Ausdruckskraft erhalten. Aber auch generell hat Gesundheit, sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht, im Laufe der Jahre immer mehr an Bedeutung gewonnen – und gerade auch mit digitalen Lösungen wird versucht, auf verschiedensten medizinischen Gebieten Fortschritte zu erzielen.
Für die Behandlung einer Vielzahl von Krankheiten geeignet, ergänzen die digitalen Tools oft herkömmliche Therapien und stiften so vielfältigen Nutzen für die Patienten. Einen umfassenden Ansatz hierfür, welchen ich heute erläutern möchte, bilden die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen, abgekürzt DIGA.
Herkömmliche Wege und Methoden gewährleisten oft nicht den optimalen Behandlungserfolg. Beispielsweise sind bei chronischen Erkrankungen die häufig größeren Abstände zwischen den Arztterminen ein Problem. Auch zwischen den Praxisbesuchen benötigen die Patienten medizinische Unterstützung und Anleitung.
Hier können die DIGA helfen, sind sie doch mobile Apps oder Webanwendungen mit medizinischem Nutzen. Die digitalen Helfer unterstützen in unserem Beispielfall dabei, Schmerz-, Medikationsoder Messdaten systematisch zu erfassen, die Patienten zu regelmäßigen Übungen anzuleiten oder Gesundheitsdaten bei Bedarf zwischen den Arztbesuchen an die Praxis zu übermitteln. Sie können zudem den Erkrankten umfangreiche Informationen zu ihrem Leiden vermitteln, über Ursachen und Symptome aufklären und damit beim angemessenen Umgang mit der Krankheit Dienste leisten. Im Unterschied zu überall verfügbaren Fitness- oder vergleichbaren Gesundheits-apps sind DIGA verschreibungspflichtig, also nur nach Ausstellung eines Rezepts durch den Arzt erhältlich. Entsprechend unterliegen sie hohen Anforderungen, und zwar für die Bereiche Datenschutz und Informationssicherheit, Wirksamkeit, Qualität der medizinischen Inhalte, Nutzerfreundlichkeit, Robustheit der Anwendung und Patientensicherheit. Voraussetzung für ihre Zulassung ist ihre Listung im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM). Formal gelten sie als Medizinprodukte und haben daher einen ähnlichen Status wie Herzschrittmacher oder Röntgengeräte.
Inzwischen leisten DIGA wertvolle Dienste zur Linderung und Heilung verschiedenster Krankheiten. Darunter sind Migräne und Tinnitus, verschiedene Arten von Krebs, starkes Übergewicht, multiple Sklerose oder Symptome nach einem Schlaganfall. Auch bei psychischen Leiden wie Depressionen oder Angststörungen kommen sie zum Einsatz. Durch technologischen Fortschritt und neue Therapiewege kommen laufend DIGA für weitere Krankheitsbilder hinzu. Kann für bestimmte Apps oder Webanwendungen zum Zeitpunkt der Einreichung beim BFARM die Wirksamkeit und positive Nutzenstiftung noch nicht vollumfänglich nachgewiesen werden, so können die Hersteller im Rahmen des sogenannten Fast-track-verfahrens eine vorläufige Zulassung erwirken, in deren Rahmen sie im Laufe des ersten Jahres weitere Belege für die Effektivität ihrer Anwendungen nachweisen müssen.
Auch hier ist also, wie bei allen Prozessen der Digitalisierung, viel Dynamik im Spiel, und die Zahl der nützlichen, segensreichen Anwendungen steigt von Jahr zu Jahr. Auch für 2022 ist da einiges zu erwarten, sodass die Ziele der Gesunderhaltung und Prävention noch effektiver erreicht werden können als zuvor.
Auch in diesem Sinne also: Ein gesundes neues Jahr!
Heiko Kahl ist Geschäftsführer der Digitalagentur Thüringen. Er erläutert an dieser Stelle wöchentlich jeweils einen Begriff und den dahinterstehenden Nutzen für unser Alltags- und Berufsleben.