Thüringer Allgemeine (Weimar)

Hochrisiko­gebiet als Stornogrun­d fraglich

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Wir haben für Januar eine Reise nach Amsterdam gebucht. Jetzt hat das Auswärtige Amt für die Niederland­e als Hochrisiko­gebiet eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen. Wir wollten kostenlos stornieren. Doch der Anbieter verlangt einen Teil des Reisepreis­es. Darf er das?

Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsle­iter Recht bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen: Seit Ausbruch der Corona-pandemie haben viele Verbrauche­r die Möglichkei­t genutzt, von ihrer Pauschalre­ise kostenfrei zurückzutr­eten. Dazu genügte als Grund die Einstufung eines Landes als Hochrisiko­gebiet. Jetzt, im zweiten Jahr der Pandemie, ist es jedoch fraglich, ob dies noch zur Argumentat­ion reicht, da ein Ansteigen der Inzidenzza­hlen jederzeit mit einkalkuli­ert werden müsse.

Eine Gerichtsen­tscheidung dazu steht noch aus. Reiseanbie­ter weisen darauf hin, dass Reisewarnu­ngen für Geimpfte und Genesene keine relevanten Auswirkung­en mehr haben. Auch führende Rechtsexpe­rten publiziere­n, dass ein Reiserückt­ritt nach nunmehr fast zwei Jahren Pandemie nicht zwangsläuf­ig kostenfrei sein muss.

Für Sie bedeutet das, dass Sie wohl auf den gesamten Reisepreis klagen müssen, wenn der Reiseveran­stalter nicht einlenken will. Dazu sollten Sie über eine Rechtsschu­tzversiche­rung verfügen, die Ihnen eine Deckungszu­sage erteilt. Ich empfehle Ihnen, noch einmal das Gespräch mit dem Reiseveran­stalter zu suchen. Vielleicht können Sie sich auf eine Umbuchung oder einen Gutschein als Kompromiss einigen.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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