Hochrisikogebiet als Stornogrund fraglich
Wir haben für Januar eine Reise nach Amsterdam gebucht. Jetzt hat das Auswärtige Amt für die Niederlande als Hochrisikogebiet eine Reisewarnung ausgesprochen. Wir wollten kostenlos stornieren. Doch der Anbieter verlangt einen Teil des Reisepreises. Darf er das?
Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen: Seit Ausbruch der Corona-pandemie haben viele Verbraucher die Möglichkeit genutzt, von ihrer Pauschalreise kostenfrei zurückzutreten. Dazu genügte als Grund die Einstufung eines Landes als Hochrisikogebiet. Jetzt, im zweiten Jahr der Pandemie, ist es jedoch fraglich, ob dies noch zur Argumentation reicht, da ein Ansteigen der Inzidenzzahlen jederzeit mit einkalkuliert werden müsse.
Eine Gerichtsentscheidung dazu steht noch aus. Reiseanbieter weisen darauf hin, dass Reisewarnungen für Geimpfte und Genesene keine relevanten Auswirkungen mehr haben. Auch führende Rechtsexperten publizieren, dass ein Reiserücktritt nach nunmehr fast zwei Jahren Pandemie nicht zwangsläufig kostenfrei sein muss.
Für Sie bedeutet das, dass Sie wohl auf den gesamten Reisepreis klagen müssen, wenn der Reiseveranstalter nicht einlenken will. Dazu sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Ihnen eine Deckungszusage erteilt. Ich empfehle Ihnen, noch einmal das Gespräch mit dem Reiseveranstalter zu suchen. Vielleicht können Sie sich auf eine Umbuchung oder einen Gutschein als Kompromiss einigen.
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